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Augsburg
27.04.2018

Erste Vorschläge für Reform der Tarifreform liegen vor

Nach der Kritik der Fahrgäste gibt es diverse Überlegungen: Eine Wochenkarte oder eine Aufweichung des Kurzstreckentickets – für bestimmte Stadtteile.
Foto: Bernd Hohlen

Nach der Kritik der Fahrgäste gibt es diverse Überlegungen: Eine Wochenkarte oder eine Aufweichung des Kurzstreckentickets – für bestimmte Stadtteile.

Vier Monate nach Inkrafttreten der Tarifreform im öffentlichen Nahverkehr gibt es beim Augsburger verkehrs-Verbund (AVV) erste Überlegungen, wie man mit Änderungen auf die Kundenproteste reagieren könnte. Auf den Hauptkritikpunkt, nämlich die Verschlechterungen für Gelegenheitsfahrgäste, könnte mit einer Aufweichung der Kurzstrecke reagiert werden – allerdings nur in ausgewählten Stadtteilen. Änderungen in größerem Umfang, etwa der Wegfall der 9-Uhr-Sperrzeit beim 30-Euro-Ticket, werden hingegen kritisch gesehen.

Ein Teil der Gelegenheitsfahrgäste muss seit dem 1. Januar doppelt so viel bezahlen, nachdem die Zonen 10 und 20 im Stadtgebiet verschmolzen wurden und obligatorisch zwei Preisstufen pro Fahrt fällig werden. Das Kurzstreckenticket, das als Abfederung dieser Härte eingeführt wurde, ist vielen Fahrgästen mit fünf Haltestellen (Einstiegshaltestelle mitgezählt) zu kurz.

Ticket für bestimmte Stadtteile

Die im AVV und seinen Trägern diskutierte Idee ist, in einigen Stadtteilen die Kurzstrecke zu verlängern. Auswahlkriterium ist, ob es im Stadtteil einen Supermarkt und Geschäfte des täglichen Bedarfs gibt. Wo dies nicht möglich ist, soll die Kurzstrecke bis in den Nachbarstadtteil gelten. Konkret betroffen wären die Firnhaberau (Erweiterung bis Hammerschmiede P&R bzw. Lechhausen Schlößle), Inningen (bis Göggingen Rathaus), Bergheim (bis Göggingen Rathaus und Göggingen) sowie der Bärenkeller (bis Falkenweg). Für Hochzoll-Süd würde die Regelung gelten, bis sich am inzwischen fertig sanierten Zwölf-Apostel-Platz wieder ein Lebensmittelmarkt ansiedelt.

Ob die Idee so kommt, ist ungewiss. Klar ist, dass dann die Bewohner anderer Stadtteile das gleiche Recht (mit anderer Begründung) einfordern würden. Auch die Frage, wie mit nur 200 Meter voneinander entfernten Haltestellen umzugehen ist (z.B. Moritzplatz – Rathausplatz) würde schnell aufkommen.

Es handle sich bei den Ideen nur um einen aktuellen Zwischenstand, so Nahverkehrs-Berater Gerhard Probst, dessen Unternehmen die Stadtwerke bei der Tarifreform beraten hatten. Die Stadtwerke werden im Stadtrat am 17. Mai einen Bericht darüber abgeben, welche Änderungen bei der Tarifreform möglich sind und was diese kosten würden. Die Ideen aus dem Bürgerforum vom Montagabend sind in der Ideensammlung noch nicht enthalten, werden laut Stadtwerken bis zum 17. Mai aber eingearbeitet.

Bessere Lösung für Abonnenten

Bereits bis zum Sommer könnte laut den Überlegungen der AVV-Arbeitsgruppe eine Regelung gefunden werden, nach der Abonnenten von Zone 10 oder 20 beim Verlassen ihrer Heimatzone nur noch eine Preisstufe „zustempeln“ müssen. Bisher müssen Abonnenten zwei Preisstufen aufstempeln, haben also nichts von ihrem Abo. Auch die Wochenkarte könnte zum Jahreswechsel wieder ins Sortiment aufgenommen werden.

Keine Änderungen sind bei der 9-Uhr-Grenze beim 30-Euro-Ticket absehbar. Besonders von der DB und der Bayerischen Regiobahn sei der Einwand gekommen, dass die Züge morgens ohnehin schon voll seien, so Probst. Selbst wenn der Einsatz zusätzlicher Triebwagen subventioniert werde, gebe es momentan weder die Züge noch ausreichend lange Bahnsteige dafür. Zudem würde eine Vorverlegung der Zeit Einnahmeverluste im Millionenbereich bedeuten.   

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Die Diskussion ist geschlossen.

27.04.2018

>> Keine Änderungen sind bei der 9-Uhr-Grenze beim 30-Euro-Ticket absehbar. Besonders von der DB und der Bayerischen Regiobahn sei der Einwand gekommen, dass die Züge morgens ohnehin schon voll seien, so Probst. <<

In Augsburg selbst ist ab 8.00 inzwischen eher tote Hose im ÖPNV - Ausnahme Linie 3 zur Uni - da sind die swa aber selbst schuld; Studententicket und Verkürzung der ehemals 54 Meter lang gebauten Bahnsteige der Linie 3 sind von den swa zu verantworten.

Das Kurzstreckenticket gilt z.B. nicht im Eisenbahnverkehr - warum nicht auch bei der Zeitgrenze eine Regelung nur in Augsburg?