Gerichts-Chef: "Bei Haftsachen kann man nicht warten, bis Corona vorbei ist"
Plus Am Augsburger Landgericht ist zuletzt ein spektakuläres Verfahren wegen der Pandemie geplatzt. Präsident Andreas Wimmer erklärt, wie Corona Prozesse beeinflusst.
Herr Wimmer, kürzlich wurde bekannt, dass das sogenannte Buskartell-Verfahren aufgrund der Corona-Pandemie erneut abgesetzt wird. Werden auch weitere größere Prozesse am Landgericht aufgrund der derzeitigen Infektionslage verschoben?
Andreas Wimmer: Beim Buskartell-Verfahren haben wir eine besondere Situation: Angeklagte, die um die 80 oder älter sind, und viele Prozessbeteiligte und Zeugen. Da stößt man trotz vieler von der Kammer getroffenen Schutzmaßnahmen an pandemiebedingte Grenzen. Ansonsten habe ich kein anderes größeres Strafverfahren in Erinnerung, das coronabedingt abgesetzt werden musste. Wir haben vor den großen Strafkammern eigentlich durchgehend in der ganzen Corona-Zeit Verfahren verhandelt. Das sind oft Haftsachen, da kann man nicht warten, bis Corona vorbei ist. Natürlich hat die Pandemie Auswirkungen. Mal können Zeugen nicht kommen, weil sie in Quarantäne sind, mal melden sich Angeklagte oder Prozessbeteiligte kurz vor Verhandlungsstart krank. Aber wir sind bisher gut durch die Corona-Pandemie gekommen, das kann man, glaube ich, schon so sagen.
In manchen Verfahren sind wegen der Pandemie kaum Zuschauer erlaubt. Nimmt das den Prozessen nicht den Charakter öffentlicher Verhandlungen?
Andreas Wimmer: Die öffentliche Verhandlung ist ein zentrales Element des Rechtsstaates, aber sie ist auch dann öffentlich, wenn nur wenige Beteiligte im Sitzungssaal erlaubt sind. Ich denke, die Vorgaben des Gerichtsverfassungsgesetzes halten wir gut ein. Wir begrenzen die Zuschauerzahl ja auch nicht aus Spaß, sondern weil die Räume nur begrenzt Fläche haben und ein Ausweichen auf externe Säle nicht möglich ist. Man bräuchte dort ja die ganze Infrastruktur, wie etwa technische Einlasskontrollen und Hafträume. Aber bei allen Verhandlungen ist der öffentliche Zugang gesichert. Momentan gibt es auch keine 3G-Regel für die Besuche von Gerichtsverhandlungen.
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