Grab zu lang: Friedhofsamt droht mit Bußgeld
Auf dem Neuen Ostfriedhof entsprechen alte Gräber nicht heutigen Vorschriften. Rund 100 Bürger bekamen ein Schreiben vom Friedhofsamt. Ein Missverständnis?
Michaela Achtsteins erster Gedanke war: „Das darf doch nicht wahr sein.“ Sie hatte zuvor einen Brief der städtischen Friedhofsverwaltung geöffnet und gelesen. In dem amtlichen Schreiben steht, dass ihr Familiengrab zu lang ist. Die Augsburgerin wird aufgefordert, die Grabstätte umgehend zu kürzen.
Ansonsten droht ihr ein Verwarnungsgeld. Michaela Achtstein konnte nicht glauben, was sie da las. Denn das Familiengrab auf den Neuen Ostfriedhof im Stadtviertel Lechhausen gibt es seit 53 Jahren.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Da muss man sich nicht fragen warum bei der stadt stellen fehlen, wenn man sich mit so wichtigen Dingen beschäftigt!!!
Am Eingang des Neuen Ostfriedhofes steht auch geschrieben, dass Kunstblumen auf den Gräbern nicht erlaubt sind. Wenn man aber die Grabstätten bestimmter Familien betrachtet, gilt dieses Verbot scheinbar nicht für alle...
"...Amt rudert zurück..." - aber erstmal draufhauen; könnte ja sein, dass es eine weniger wehrhafte Witwe ist und schamhaft schweigend die Strafe bezahlt - WIDERLICH !