Hettenbachufer: Sex in der Öffentlichkeit war Vergewaltigung
Plus War es einvernehmlicher Sex am Hettenbachufer oder hat sich ein Mann gewaltsam über den Willen einer Frau hinweggesetzt? Das Gericht fällt ein klares Urteil.
Vier Jahre Haft wegen Vergewaltigung und Körperverletzung – so lautet das Urteil des Augsburger Landgerichts gegen einen 48-jährigen Angeklagten, der seine ehemalige Lebensgefährtin (44) am Ufer des Oberhauser Hettenbachs missbraucht hatte. Nach Ansicht des Gerichts hatte sich der Angeklagte im Juni 2019 entgegen der Devise „Nein heißt nein“ über den erklärten Willen der Frau hinweggesetzt.
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Roland Christiani lag mit der Strafe deutlich näher an der Forderung von Staatsanwältin Kathrin Schmid und Nebenklagevertreterin Marion Zech als an jener der Verteidigung. Die Rechtsanwälte Ralf Schönauer und Peter Zeitler hatten bezüglich der Vergewaltigung für ihren Mandanten auf Freispruch plädiert und lediglich an eine geringe Strafe für die Körperverletzung (Ohrfeigen, Haare ziehen unter anderem) gedacht. Die Staatsanwältin hatte hingegen fünf Jahre für die Vergewaltigung und die Körperverletzung gefordert.
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