Die Gesetzeslage gibt die Richtung vor: Zum 1. Juli gilt ein neues Prostituiertenschutzgesetz. So hat es der Bundestag beschlossen. Das Gesetz beinhaltet Vorgaben für den Betrieb eines Bordells. Es will aber auch Prostituierte besser schützen und deren Rechte ausweiten. Das Gesetz hat auch Auswirkungen für die Stadt Augsburg. Bei der Stadtverwaltung werden drei zusätzliche Stellen geschaffen, die für die Umsetzung der Gesetzesvorgaben zuständig sind. Zwei Stellen sind dem städtischen Ordnungsamt zugewiesen, ein Sachbearbeiter gehört zum Gesundheitsamt. An den Stellenneuanschaffungen führe kein Weg vorbei, hieß es im zuständigen Personalausschuss des Stadtrats. Man müsse sich an den Vorgaben des Bundesgesetzgebers orientieren. 200000 Euro an Personalkosten pro Jahr sind veranschlagt für die drei Stellen.
Augsburg