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  3. Augsburg: Klinik-Streit um Betreuung schwer kranker Kinder spitzt sich weiter zu

Augsburg
28.01.2021

Klinik-Streit um Betreuung schwer kranker Kinder spitzt sich weiter zu

Sowohl Augsburgs Uniklinik als auch Hessing-Stiftung (im Bild) wollen gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses Ärzte Schwaben vorgehen.
Foto: Silvio Wyszengrad (Archivfoto)

Plus Ein Zentrum zur Betreuung schwer kranker Kinder in Augsburg wird kurzfristig von einem Krankenhaus ans andere verlagert. Hessing und Uniklinik wollen den Beschluss anfechten.

Der Streit um die Behandlung schwer kranker Kinder in Augsburg spitzt sich zu: Sowohl Uniklinik als auch Hessing-Stiftung wollen gegen den Beschluss des Zulassungsausschusses Ärzte Schwaben vorgehen, den Betrieb des Sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ) nicht mehr bei Hessing zu belassen, sondern ans Josefinum zu übertragen. Fünf Wochen nach der Entscheidung hat die Hessing-Stiftung nun die Begründung erhalten. Direktor Roland Kottke ist über deren Argumentation verwundert: „Von der Entscheidung sind wir enttäuscht, von der Begründung noch viel mehr.“ Auch in der Uniklinik regt sich Unmut. Er richtet sich nicht nur gegen das Josefinum, sondern auch gegen einige niedergelassene Ärzte und den Zulassungsausschuss.

Die Frage, wer ein Sozialpädiatrisches Zentrum betreiben darf, wird alle fünf Jahre neu verhandelt. Entschieden wird sie durch einen Zulassungsausschuss, dem je drei Vertreter der Ärzte sowie der Krankenkassen angehören. Im Frühjahr 2020 hatten sich sowohl die Hessing-Stiftung als auch das Augsburger Uniklinikum und das Josefinum um das SPZ beworben. Obwohl der Zulassungsausschuss in den Jahren zuvor zweimal die Hessing-Stiftung ermächtigt und die Kassenärztliche Vereinigung sich auch diesmal wieder für diese Klinik ausgesprochen hatte, entschied sich das Gremium kurz vor Weihnachten überraschend für das Josefinum als neuen Betreiber. Bei vielen Eltern stieß dies auf Kritik, sie reichten eine Petition im Landtag ein.

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Die Diskussion ist geschlossen.

29.01.2021

Als Interessensgemeinschaft für die betroffenen Eltern haben wir heute im Ausschuss für Gesundheit und Pflege im Bayerischen Landtag eine Nachreichung zu unserer Petition abgegeben.

Wir fordern das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege dazu auf, seine Rechtsaufsicht über die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) und deren Zulassungsausschuss Ärzte Schwaben wahrzunehmen. Im Ermächtigungsverfahren für ein Sozialpädiatrisches Zentrum in Augsburg bleiben äußerst viele Fragen offen.

Welche Qualität oder welches Gewicht schreibt die KVB künftig ihren Stellungnahmen zu, wenn sich Zulassungsausschüsse überhaupt nicht daran orientieren müssen? Darf es sein, dass unser Gesundheitswesen von derart willkürlichen Entscheidungen geprägt wird?

Welche Rolle spielte der nach der gutachterlichen Stellungnahme der KVB vom 30.11.2020 verfasste Kurzbrief vom 1.12.2020 von acht Kinderärzt:innen aus Augsburg und Nordschwaben, der einseitig nur für eine der Antragstellenden eine Begutachtung vornimmt. Und zwar abweichend zu dem Ergebnis, zu dem die KVB in ihrer mehr als 25-seitigen Stellungnahme kommt. Dieser Brief stammt offiziell vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V., Landesverband Bayern, sowie von der Vereinigung PaedNetz Bayern.
Wir bezweifeln, dass die Mitglieder des Landesverbandes ausreichend Zeit hatten, sich zwischen dem 30.11.2020 und dem 1.12.2020 mit der Stellungnahme der KVB eingehend auseinanderzusetzen und sich ein objektives Bild zu machen. Auch konnten in so kurzer Zeit wohl kaum wirklich alle Mitglieder des Landesverbands zu ihrer Meinung befragt werden.

Darf es sein, dass ein Antragsteller fünf Tage vor dem Zusammenkommen des Zulassungsausschusses Ärzte Schwaben (Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung) Nachreichungen zu seinem Antrag vornimmt, bezüglich der Aufstellung seiner Teams. Hätte hierfür nicht die vorgesehene empfohlene Frist von sechs Monaten vor Auslaufen der Ermächtigung eingehalten werden müssen? Hätte also nicht von Anfang an ein vollständiger Antrag abgegeben werden müssen? Eine erneute eingängige Prüfung der Anträge konnte ja zwischen dem 11.12.2020 und dem 16.12.2020 gar nicht stattfinden. Zumindest liegt uns keine erneute Stellungnahme der KVB vor, die ihr eigenes Schreiben vom 30.11.2020 revidiert hätte.

Wenn sich Interessensvertreter:innen unserer Petition anschließen möchten, können sie dies online durch ihre Unterschrift bestätigen.

https://www.openpetition.de/spzaugsburg

Dr. Christine Lüdke, Augsburg