Empörung nach "Kinderporno-Richter"-Urteil: "Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
Plus Für den Besitz von über 4000 Kinderpornos wird ein Richter zu einer Geldstrafe verurteilt. In Anwaltskreisen wundert man sich darüber. Der Kinderschutzbund fordert Konsequenzen.
Entsetzen und Empörung reißen nicht ab. Fassungslosigkeit herrscht nicht nur darüber, dass ein Richter im Besitz von über 4000 Kinderpornos war, sondern auch, weil er dafür sein Amt missbraucht hatte. Zum Teil hatte sich der Jurist das Material über Gerichtsakten beschafft. Die Entrüstung über das Urteil gegen den 59-Jährigen ist nach wie vor groß, nicht nur in Justizkreisen erscheint es vielen zu milde. Der einstige Leiter einer Strafkammer des Augsburger Landgerichts, der zuletzt als Richter für den Zivilsenat des Oberlandesgerichts München (OLG) in der Augsburger Zweigstelle gearbeitet hatte, hatte einen Strafbefehl über 4500 Euro akzeptiert. Damit entging er eine Hauptverhandlung. Vermutlich wollte er auch vermeiden, dass die Öffentlichkeit aufmerksam wird. Publik wurde der Fall dennoch. Vor allem im Internet kochen seitdem die Emotionen hoch.
"Jetzt sind die Kinder nicht mal vor den Richtern sicher", heißt es etwa in den Kommentarspalten. In erster Linie aber ärgern sich die Menschen über das Urteil. "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus", ist zu lesen oder "Da ist wohl die Augenbinde von Justitia verrutscht." Viele sehen das Vertrauen in die Justiz erschüttert. Von den Taten des einstigen Richters, der als Vorzeigebeamter galt, sowie von der öffentlichen Kritik am Urteil wird auch im bayerischen Justizministerium Notiz genommen. So ein Fall sei in Bayern bislang nicht aufgetreten, heißt es auf Nachfrage. "Es zeigt, dass die Täter aus dem Deliktsbereich Kinderpornografie allen gesellschaftlichen Schichten und allen Berufsgruppen angehören", sagt Pressesprecherin Andrea Leonhardt. Richterinnen und Richter hätten Vorbildfunktion. "Eine solche Tat und die Ausnutzung des Amtes verletzt diese in gröbster Weise." Zum Urteil selbst äußert man sich im Ministerium nicht.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Das ist schon skandalös und hat a "Gschmäckle"...anderes, ähnlich gepoltes Gesindel ging auch schon mal in den Knast ...
Ich hoffe der Ankläger legt gegen dieses Urteil Rechtsmittel ein.
Im Namen des Volkes ....
Beamte (Richter) beißen sich gegenüber kein Auge aus.
Warum also auch hier (siehe Rentenbesteuerung)
Bei dieser Rechtsprechung??.... wir mir übel !