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Augsburg
03.10.2019

Mann stürzt von E-Skateboard und bekommt eine Anzeige

In Augsburg ist ein Mann von einem E-Skateboard gestürzt. Er hat sich leicht verletzt und hat nach Angaben der Polizei zudem eine Anzeige am Hals.
Foto: Symbolfoto: Alexander Kaya

In Augsburg ist ein Mann von einem E-Skateboard gestürzt. Er hat sich leicht verletzt und hat nach Angaben der Polizei zudem eine Anzeige am Hals.

Am Dienstag gegen 9 Uhr war ein 22-jähriger Augsburger mit seinem E-Skateboard auf dem Gehweg des Kobelwegs stadtauswärts unterwegs. Der junge Mann stürzte aus unbekannten Gründen von seinem Gefährt, welches eine Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometern erreicht. Laut Polizei verletzte sich der Mann leicht an beiden Händen sowie dem Knie. Er begab sich selbstständig in ärztliche Behandlung. Gegen den Augsburger wird nun ein Strafverfahren wegen Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein E-Skateboard anders als E-Scooter nicht unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung fällt und deshalb auch nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. (möh)

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Die Diskussion ist geschlossen.

04.10.2019

Von welcher 'Verhältnismäßigkeit' reden Sie denn Herr R.? Die Polizei hat ganz offensichtlich Kenntnis von dem Vorgang erlangt. Wie bleibt im Bericht im Unklaren. Aber Sie ist ja sogar für Ordnungswidrigkeiten zuständig. Sprich, wenn Sie sie unangeschnallt im Auto fahren sieht, wird sie Sie anhalten und ein Bußgeld verhängen. Ob Sie das nun für verfolgungswürdig halten oder nicht, ist egal.

Es ist nämlich auch so, dass keineswegs zu jeder Minute am Tag, während Polizisten Streife fahren irgend ein Verbrechen auf Augsburgs Straßen geschieht, das sie besser verhindern oder verfolgen würden, statt harmlose Nichtanschnaller oder E-Scateboardfahrer zu 'schikanieren'. Ein nicht zugelassenes Gefährt im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen ist schon ein etwas massiveres Vergehen, egal wie Sie das jetzt mit der Zulassungs durch den Verkehrsminister bewerten wollen.

Wenn ein E-Skatboard zugelassen wäre, bräuchte es ein Versicherungskennzeichen. Warum das so ist, fragen Sie am Besten im Verkehrsministerium nach. Vermutlich weil man die Geräten doch ein erhöhtes Gefahrenpotenzial beimisst.

04.10.2019

Ganz großes Kino. Das ist der Fokus der Augsburger Polizei? Wirklich? Es werden ständig Leute vom Fahrrad geholt weil kein Schulterblick gemacht wird (teils mit tödlichem Ausgang), zweite Reihe und auf dem Radweg parken wird nicht geahndet und Handy am Steuer ist ebenfalls egal. Stürzt aber jemand weil er mit dem eigenen Gefährt eigentlich nicht hätte fahren dürfen (weil für den Scheuer Andi keine nennenswerte Wählergruppe ist), gibt's ne Anzeige. Wunder den Typen nicht gleich das SEK besucht und gleich in U-Haft hat. Verhältnismäßigkeit muss ja gewahrt bleiben. Ich will nicht sagen das Verhalten nicht rechtfertigen aber E-Scooter wurden auch erst im Eilverfahren auf die Straße gebracht, als schon jeder "illegal" damit rumgefahren ist. technisch gibt es zwischen den Geräten keinen wirklichen unterschied. Lediglich die Anzahl der Nutzer ist kleiner. Die Polizei sollte mal ihre Prioritäten überprüfen.

04.10.2019

Ich hab´letztes Jahr mal beobachtet, wie zwei Polizeiautos einen Mofafahrer verfolgten, der keinen Helm trug??????
Manchmal frag´ich mich schon, ob die nichts Besseres zu tun haben!

04.10.2019

Nein, das ist nicht der Fokus der Augsburger Polizei, aber wenn sie davon Kenntnis erlangt (Arzt oder Notaufnahme sind vermutlich verpflichtet zu melden) müssen sie natürlich tätig werden. Oder was schwebt Ihnen sonst vor? Dass sie augenzwinkernd darüber hinwegsieht? Dann ist der E-Skateboardfahrer bei nächster Gelegenheit wieder im öffentlichen Verkehrsraum unterwegs, diesmal passiert etwas mit Fremdschaden und er bzw. sein Gerät sind nicht versichtert. Bei der Unfallaufnahme sagt er dann, man habe ihn ja beim letzten Mal nicht angezeigt also sei der davon ausgegangen, dass...

Also wirklich, was manche Leute für Vorstellungen haben, ist schon seltsam.

Sie sehen keinen technischen Unterschied zwischen den E-Skateboards und den E-Scootern? Haben die E-Skateboards denn auch Bremsen? Wirklich? Und dass die bis zu 40 km/h schnell unterwegs sind, was kein Scooter sein darf, haben Sie gewiss überlesen.

Sie sollten Ihre Haltung zu dem Vorgang nochmal überdenken. ;-)

04.10.2019

Liebe Frau S., ich habe sehr gelesen, dass das Skateboard 40km/h fahren kann. Ob das in dem Fall auch so war, würde ich bezweifeln, immerhin sind die Augsburger Fußwege so marode, dass man da schon Todessehnsucht haben muss um hier schneller als 15 km/h zufahren. Die Handlung des Fahrers habe ich nicht gutgeheißen. Nur die Verhältnismäßigkeit mit welcher unsere GrünWeißen solche "Verbrecher" verfolgen. Ein Arzt muss bei einem Unfall ohne Fremdeinwirkung und ohne Sankaeinsatz nix melden aber das ist ja irrelevant. Sicher müssen die Herren allem nachgehen. Dabei frage ich mich aber wie oft ich Polizisten sehe, die wirklich gefährliche Aktionen des PKW-Verkehrs gepflogen übersehen. Vor dem Punkt fürs telefonieren am Steuer hat doch niemand mehr Angst. Wird dem Anschein nach zu selten gesehen und angezeigt. Zum Punkt der Versicherung, gibt es für diese Skateboards keine Möglichkeit diese zu versichern, da die Politik dafür kein Weichen gestellt hat. E-Scooter hat dem Verkehrsministerium offensichtlich gereicht. Kleine Gegenfrage: wie sind Fußgänger, Inline-Skater, normale Skateboardfahrer und Radfahrer denn versichert? Letztere fahren auch mal über 40km/h. Eine Ermahnung ist übrigens auch der Polizei in ihrem Ermessensspielraum möglich. Die Argumentation hinkt also.
Meine Haltung und Vorstellungen dürfen Sie gerne für sich selbst bewerten. Das Ergebnis dürfen Sie dann aber auch für sich behalten.