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Augsburg
13.12.2018

Nach der Millionenpanne im Jugendamt: Was vom neuen Chef erwartet wird

Ein neuer Amtsleiter für das Jugendamt wird gesucht.
Foto: Judith Roderfeld

Im Augsburger Jugendamt gibt es den zweiten Anlauf, um die Nachfolge der abberufenen Amtsleiterin zu klären.

Im Jahr 2018 rückte das Jugendamt der Stadt Augsburg so stark ins Blickfeld der Öffentlichkeit wie niemals zuvor. Eine Verwaltungspanne im Amt kostet die Stadt Augsburg unterm Strich knapp drei Millionen Euro. Die Stadt muss in diesem Fall für staatliche Zuschüsse geradestehen, die nun nicht nach Augsburg fließen. Im schlimmsten Fall hätten es sogar 28,5 Millionen Euro sein können. Der Auslöser war, dass ein Antrag auf Zuschüsse für nicht-städtische Kitas erst nach der Frist gestellt wurde. Als Folge des Finanzdesasters musste Amtsleiterin Sabine Nölke-Schaufler ihren Platz räumen. Die Stelle wurde im Herbst ein erstes Mal ausgeschrieben. Es wurde kein Kandidat gefunden, der dem Anforderungsprofil entsprochen hat. Um möglichen Klagen aus dem Weg zu gehen, hieß es danach, sollte das Ausschreibungsverfahren neu aufgerollt werden. So hatte es der Stadtrat beschlossen. Kommissarisch ist Peter Joanni Amtsleiter des Jugendamts. Er ist auch Leiter des Amtes für soziale Leistungen.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum letzten Tag des Jahres

Die neuerliche Ausschreibung ist jetzt auf dem Stellenmarkt. Randaspekt: Bewerbungsunterlagen müssen ausgerechnet bis spätestens zum letzten Tag des Jahres eingereicht sein. Dieses Datum mag irgendwie zu den Querelen und Kapriolen im Amt passen, heißt es in politischen Kreisen. Zuständig ist das Sozialreferat unter Leitung von Stefan Kiefer. Klar ist somit auch, dass die Entscheidung über die Besetzung der Amtsleiterstelle erst im Jahr 2019 fallen wird. In der Ausschreibung wird unter anderem betont, dass Verständnis für betriebswirtschaftliche Belange zwingend vorhanden sein muss. Kein Wunder: Das Amt hat ein Haushaltsvolumen von 100 Millionen Euro. Auch eine mehrjährige praktische Berufserfahrung in den Aufgabenfeldern der Kinder- und Jugendhilfe wird erwartet. Bewerber benötigen zudem ein abgeschlossenes Studium im sozialen, sozialpädagogischen beziehungsweise sozialarbeiterischen Bereich. Als Alternative gilt eine Ausbildung im Bereich der Verwaltung oder der Wirtschaftswissenschaften, die für die 4. Qualifikationsebene befähigt, jeweils mit Zusatzqualifikation für Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe.

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