Vergewaltigung nach Plärrer-Besuch: Augsburger Gericht lehnt Anklage ab
Plus Nach einem Plärrer-Besuch wurde eine 16-Jährige in Neusäß vergewaltigt. Lange gab es keine heiße Spur, dann erfolgten eine Festnahme und eine Anklage. Nun bleibt der Fall wohl ungeklärt.
Es war ein Fall, der enorme Aufmerksamkeit erregt hatte. Damals, nach der Tat im September 2018, hatte die Polizei große Anstrengungen unternommen, um den Täter zu finden. Die Ermittler veröffentlichten auch ein Phantombild, um Hinweise zum Mann zu bekommen, der im September 2018 eine 16-Jährige nach dem Plärrer-Besuch in der Nähe des Neusässer Bahnhofs attackiert und vergewaltigt hatte. Acht Monate nach der Tat vermeldete die Kripo doch noch einen Ermittlungserfolg, ein damals 37-jähriger Mann kam in Untersuchungshaft. Ende 2019 erhob die Staatsanwaltschaft Augsburg Anklage gegen den Mann. Doch nun bleibt der Fall wohl ungeklärt. Das Landgericht Augsburg hat die Eröffnung des Hauptverfahrens nach Informationen unserer Redaktion abgelehnt. Das heißt konkret: Ein Prozess wird wohl nicht stattfinden. Die Entwicklung hatte sich abgezeichnet.
Bereits im Mai 2020 war der Tatverdächtige wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Die Jugendkammer des Landgerichtes hatte damals den Haftbefehl gegen den 37-Jährigen aufgehoben. Hintergrund war das Gutachten eines psychiatrischen Experten, der den Verdächtigen im Gefängnis untersucht hatte. Anwalt Florian Engert sprach gegenüber unserer Redaktion davon, dass sein Mandant an einem sogenannten Schuldwahn leide. Immer, wenn in den Medien über ein aufsehenerregendes Ereignis berichtet werde, beschäftige sich der 37-Jährige mit der Frage, ob er womöglich beteiligt gewesen oder zumindest als Zeuge dabei gewesen sein könnte, sagte Engert. So sei es auch im Fall der Vergewaltigung von Neusäß gewesen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.