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  3. Augsburg-Oberhausen: Im Fischerholz sollen günstige Wohnungen entstehen

Augsburg-Oberhausen
04.11.2020

Im Fischerholz sollen günstige Wohnungen entstehen

Die desolaten Gebäude im ehemaligen Fischerholz sind bereits abgerissen. Nun wurden im Sozialausschuss die konkreten Pläne für das Wohnprojekt "Westendorfer Weg" vorgestellt.
Foto: Michael Hochgemuth

Plus Viele Jahre lang haben obdachlose Menschen in desolaten Gebäuden im Oberhauser Norden gewohnt. Künftig soll die Betreuung besser werden. Das Konzept wurde vorgestellt.

Das Fischerholz, wie die Wohngegend im Nordwesten der Stadt viele Jahre in Augsburg genannt wurde, gibt es nicht mehr. Die baufälligen Gebäude wurden abgerissen – damit setzte die Stadt einen Schlussstrich unter ein unrühmliches Kapitel. Obdachlose Menschen lebten dort viele Jahre unter "desolaten Umständen", wie es Roland Juraschek vom Sozialreferat in der Sitzung des Sozialausschusses beschrieb. Unter anderem Schimmel hatte die abbruchfälligen Häuser unbewohnbar gemacht. Die Gebäude im Westendorfer Weg (ehemals Äußere Uferstraße) in Oberhausen sind Vergangenheit, im Sozialausschuss wurden nun die Pläne für die neue Bebauung vorgestellt.

So sahen die baufälligen Gebäude aus, die inzwischen abgerissen wurden. Sie dienten früher als Unterkunft für Obdachlose.
Foto: Silvio Wyszengrad (Archivfoto)

Dafür nehme die Stadt "Bälle auf", die sie vom Freistaat zugespielt bekomme, erläuterte Sozialreferent Martin Schenkelberg (CDU) im Ausschuss. Bei dem Wohnprojekt "Westendorfer Weg" sollen vier mehrstöckige Mehrfamilienhäuser mit bis zu 38 Wohneinheiten entstehen. "Dort soll es alle möglichen Wohnformen geben. Ein alleinstehender Senior soll dort genauso eine Unterkunft finden wie ein Sechspersonenhaushalt", so Juraschek. Möglich gemacht soll die neue Wohnbebauung durch ein vom Freistaat Bayern im Rahmen der Wohnbauoffensive aufgelegtes kommunales Wohnraumförderungsprogramm werden. Gefördert werden der Bau von Mietwohnungen durch einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Kosten sowie einem zinsverbilligten Darlehen. Die Stadt Augsburg habe einen zehnprozentigen Eigenanteil zu leisten, heißt es in der Sitzungsvorlage. Da sich das betroffene Grundstück im Eigentum der Stadt befindet, gilt dieser Anteil als erbracht.

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