Ordnungsreferent: Tankstellen sollten nachts keinen Alkohol verkaufen
Tankstellen in Bayern dürfen nach Ladenschluss nur noch geringe Mengen Lebens- und Genussmittel verkaufen. Und das nur an Autofahrer. Die Stadt Augsburg geht einen Schritt weiter.
Nach 20 Uhr noch mal schnell zur Tanke, ein paar Bier für den Fußballabend oder ein Snack für zwischendurch? Seit Juni ist das vorbei. Das Sozialministerium Bayern hat seinen Vollzugshinweis zum Ladenschlussgesetz einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angepasst: Geringe Mengen an Lebens-und Genussmitteln dürfen nur noch an Auto- oder Motorradfahrer und ihre Beifahrer verkauft werden. Die Regelung gilt Werktags nach Ladenschluss (in Bayern 20 Uhr) und für Sonn- und Feiertage. Für die durstige Radlergruppe, die sich nur ein Wasser kaufen will, heißt das: Pech gehabt.
Ordnungsamt fordert generelles Verkaufsverbot von Alkohol
In Augsburg geht das Ordnungsamt sogar noch einen Schritt weiter: Schon im August vergangenen Jahres rief man die rund 30 Tankstellenbetreiber in Augsburg zum runden Tisch zusammen. "Auf freiwilliger Basis haben wir den Pächtern nahegelegt, alkoholische Getränke über 14 Prozent nach 22 Uhr gar nicht zu verkaufen", sagt Volker Ullrich. Vier Fünftel der Tankstellen hätten sich der freiwilligen Übereinkunft angeschlossen. "Dann haben wir bemerkt, dass trotzdem immer noch sehr viele Straftaten wegen Alkoholkonsums verübt werden und haben die Regelung auf Bier und Wein ausgeweitet", sagt der Ordnungsreferent.
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