Polizei-Gewerkschaft darf Personalrätin nicht ausschließen
Plus Die Polizeigewerkschaft zog vor Gericht, um eine Frau aus dem Personalrat des Augsburger Präsidiums auszuschließen. Auch die Staatsanwaltschaft beschäftigte sich mit dem Fall.
Es ist ein Streit innerhalb der Augsburger Polizei, der seit Jahren eine ganze Reihe von Behörden und Gerichten beschäftigt. Ein massiver Konflikt vor allem zwischen zwei Mitgliedern des Personalrats des Polizeipräsidiums Schwaben Nord, wie die offizielle Bezeichnung des Präsidiums lautet. Der bayerische Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) wollte zuletzt gerichtlich den Ausschluss einer Personalrätin aus dem Gremium erwirken, was ein ziemlich ungewöhnlicher Vorgang ist. Es ging bei dem Konflikt um Mobbingvorwürfe innerhalb des Präsidiums; der Streit zog teils auch staatsanwaltliche Ermittlungen nach sich. Nun endet er mit einer juristischen Niederlage für die Gewerkschaft.
Der 17. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes in München hat zuletzt entschieden, dass das Ansinnen des Landesverbandes abgelehnt wird, eine Frau aus dem Personalrat zu entfernen. Das Präsidium ist zuständig für die Region Augsburg sowie die Landkreise Dillingen und Donau-Ries. Etwa 1700 Polizeibeamte arbeiten für das Präsidium, dazu etwa 210 Tarifbeschäftigte. Der Personalrat der Polizei soll, ähnlich wie ein Betriebsrat in einem Wirtschaftsunternehmen, die Interessen der Beschäftigten vertreten. Im Augsburger Polizeipräsidium gehören ihm 13 Mitglieder an, darunter Vertreter der DPolG, der in Bayern größten Polizeigewerkschaft, sowie der Gewerkschaft der Polizei, kurz GdP, die deutschlandweit mit Abstand größte Gewerkschaft der Polizeibeschäftigten.
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