Polizei stoppt elektrische Einräder
Elektrische Einräder sind momentan im Trend, doch fahren darf man damit auf Straßen und Gehwegen nicht. Warum?
Sie sind seit diesem Frühjahr immer häufiger auf Gehwegen und Straßen zu sehen: Sogenannte Airwheels oder Hoverboards, also elektrisch betriebene Stehroller ohne Lenker. Allerdings ist die Benutzung auf öffentlichen Straßen und Gehwegen nicht erlaubt – wer es dennoch tut, dem drohen gleich mehrere Anzeigen.
Zuletzt bekamen das am Mittwochabend drei Männer zu spüren, die in der Äußeren Uferstraße (Oberhausen) von einer Streife gestoppt wurden. Sie waren jeweils mit einem sogenannten Monowheel auf Tour. Die Männer werden nun wegen der fehlenden Versicherung und der fehlenden Zulassung angezeigt. Immerhin: Weil alle drei einen Führerschein haben, müssen sie sich nicht auch noch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Offenbar wussten die Männer nicht, dass das Fahren auf öffentlichem Grund verboten ist. Auch beim Kauf hatte sie niemand darauf hingewiesen.
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