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  3. Augsburg: Prozess um Drogenring: Angeklagter will für den Geheimdienst gearbeitet haben

Augsburg
24.07.2020

Prozess um Drogenring: Angeklagter will für den Geheimdienst gearbeitet haben

Er wollte Augsburgs größter Drogendealer werden: Richard S. (Name geändert, vorne) steht wegen Drogendelikten vor Gericht. Links im Bild ist sein Verteidiger, der Rechtsanwalt Mathias Grasel, zu sehen.
Foto: Klaus Rainer Krieger

Plus Einer der größten Dealer Augsburgs stand seit Wochen vor Gericht. Zuletzt überraschte der 40-Jährige mit einer Aussage. Es half ihm nicht: Nun wurde er verurteilt.

Richard S. (Name geändert) ist ein Mann, der einem nicht groß auffiele, würde man ihm auf der Straße begegnen. In Augsburg, wo er laut Anklage der Staatsanwaltschaft einer der größten Drogendealer der Stadt werden wollte, war er im Milieu auch unter dem Tarnnamen "Marvin" bekannt. Der 40-Jährige hatte sich hier 2018 ein Geschäft im Schwabencenter gekauft und soll hinter der Fassade einen regelrechten Drogenring aufgezogen haben. Es geht in seinem Fall um enorme Mengen Rauschgift, mehrere Kilogramm Heroin etwa. Der Prozess gegen den Mann, der seit Oktober 2018 in U-Haft sitzt, lief bereits seit Wochen. Zuletzt hat der Angeklagte eine überraschende Aussage getätigt, warum er den Drogenhandel betrieben habe: Er sei V-Mann des deutschen Auslandsgeheimdienstes gewesen. Es half ihm nicht: Am Freitag erhielt er eine langjährige Haftstrafe.

Richard S. schilderte in einem Verhandlungstag in dieser Woche, es sei bei seinem Job als V-Mann etwa um die Aufklärung von Strukturen des Drogenhandels aus dem Ausland gegangen. Eine wilde Geschichte, die umso wilder wäre, sollte sie auch nur ansatzweise stimmen. Der Angeklagte sagte auch, er habe sich regelmäßig mit einem V-Mann-Führer des Bundesnachrichtendienstes (BND) abgesprochen, und gab vor Gericht auch einen Namen zu Protokoll, unter dem er den Geheimdienstmann gekannt habe. Diesen vielleicht, vielleicht aber auch nicht existierenden Mann wollte die Verteidigung gerne als Zeugen laden. Viel dabei herum kam allerdings nicht: Der Bundesnachrichtendienst gab in einer kurzen Stellungnahme, die Staatsanwältin Saskia Eberle verlas, zu Protokoll, den Angeklagten nicht zu kennen.

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