Prozess wegen Falschaussage: Tiefe Gräben zwischen den Beteiligten
Plus Zwei Geschäftsmänner aus der Region Augsburg sollen eine Angestellte zu einer Gefälligkeitsaussage angestiftet haben. Doch von den Vorwürfen bleibt am Ende nichts übrig.
Drei Mal Freispruch: Was die drei Angeklagten gefreut haben dürfte, sorgte bei zwei Zeugen für Ärger. Vor dem Amtsgericht mussten sich jetzt zwei Geschäftsmänner, Vater (73) und Sohn (42) aus dem Raum Augsburg, sowie eine ihrer Angestellten (41) wegen Falschaussage und Anstiftung dazu verantworten. Zwei Belastungszeugen kommen aus dem Umfeld der Angeklagten. Hintergrund des jetzigen Prozesses war ein Gerichtsverfahren aus dem Frühjahr 2018 gewesen.
Prozess in Augsburg: Die Geschäftsmänner waren bereits vor Gericht
Damals standen die beiden Geschäftsmänner bereits einmal vor Gericht, es ging um Lohnsplitting. Angestellte sollen bei verschiedenen Unternehmen der beiden gearbeitet haben, was aber nicht richtig dokumentiert worden war. Die beiden Geschäftsmänner wurden damals wegen der Hinterziehung von rund 66.000 Euro Sozialversicherungsbeiträgen zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der jetzige Vorwurf: Im damaligen Verfahren habe eine Mitarbeiterin der beiden Geschäftsmänner, die 41-jährige Angeklagte, eine Falschaussage getätigt, und zwar auf Veranlassung der beiden Geschäftsmänner. Vorwürfe, von denen am Ende nichts übrig blieb. Richterin Alena Weidemann folgte mit ihrem Urteil auf Freispruch sowohl dem Antrag von Staatsanwalt Daniel Grimm als auch dem der drei Verteidiger der Angeklagten.
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