Klimacamp-Räumung: Verwaltungsgerichtshof lässt Berufung zu
Der Verwaltungsgerichtshof in München wird sich nun mit der Frage beschäftigen, ob das Klimacamp neben dem Augsburger Rathaus bleiben darf oder nicht.
Ist das Klimacamp auf dem Fischmarkt neben dem Rathaus eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung oder nicht? Darum wird mehr oder weniger seit dem Bezug der Klimaaktivisten ihres Camps im Juli 2020 in Augsburg diskutiert. Das Verwaltungsgericht Augsburg urteilte im vergangenen Herbst, dass es sich dabei um eine Versammlung handle. Die Stadt hatte einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat am Mittwoch die Berufung gegen das Augsburger Urteil in Sachen Klimacamp mit dem Hinweis auf "besonders rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache zugelassen.
Augsburg will die Rechtmäßigkeit des Klimacamps klären lassen
"Es war richtig, den Antrag auf Berufung zu stellen, weil hier Grundsatzfragen des Versammlungsrechts berührt sind. Der VGH wird sich jetzt intensiv mit der Klärung dieser Fragen auseinandersetzen", sagt Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) in einer Mitteilung der Stadt. Sie habe mehrfach betont, dass die Stadt den Klimaschutz keineswegs vernachlässige. Weber: "Es geht vielmehr darum, rechtlich klären zu lassen, ob unbefristetes Campieren auf öffentlichen Plätzen unter den durch das Grundgesetz geschützten Versammlungsbegriff fällt." Die Stadt müsse auch mit anders gelagerten Interessengruppen umgehen, die möglicherweise ähnliche Protestformen wählten.
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Die Diskussion ist geschlossen.
>> Ingo Blechschmidt vom Klimacamp, habe sich auch nach einem Jahr nicht bewahrheitet. Keine andere Interessengruppe habe ein Camp aufgeschlagen. Er sagte in einer ersten Reaktion: "Wir würden uns wünschen, dass die Stadt mehr Energie in Klimagerechtigkeit stecken würde und nicht in Rechtsstreitigkeiten." Schließlich sei auch in den vergangenen Monaten nicht allzu viel passiert. "Die Stadtwerke beziehen immer noch Kohlestrom. Die Ticketpreise für den öffentlichen Personennahverkehr wurden auch erst erhöht", sagt er auf Anfrage. <<
Nur weil ein Jahr während Corona nichts passiert ist, spricht das nicht gegen eine juristische Klärung.
Eine juristische Klärung widerspricht auch nicht einer Einhaltung der völkerrechtlich verbindlichen Teile des Pariser Klimaschutzabkommens.
Klimagerechtigkeit ist hier nur ein Schlagwort, mit dem demokratische Rechte und mögliche Rechtswege ausgehebelt werden sollen.
Deutschland steigt bis 2038 aus der Kohle aus; es gibt keinen Grund die die kommunale swa mit einem vorzeitigen Ausstieg übermäßig zu belasten.
Auch wenn die Tickets des Augsburger ÖPNV im Preis unverändert geblieben wären, würde das an der Nutzerfrequenz des ÖPNV in Zeiten von Corona wenig ändern. Für Menschen die in Beruf, Familie und Ehrenamt gebunden sind ist Zeit das wertvollste Gut. Da ist Leistungsgerechtigkeit gefragt und nicht langsamer sommerlich überhitzter ÖPNV ohne Klimaanlage aber mit nutzloser Vorfreude auf den 250 Mio Euro Umsteigepunkt unter dem HBF.
Das vom Klimacamp bejubelte Schnellbusnetz würde nur immense Summen verschlingen und an den meisten relevanten Zielen in Augsburg und Umlandstädten vorbei fahren.
Nach dem Motto, wir werden es euch schon geben, haben diese Umweltchaoten das Rathaus samt Fraktion und die Bürger von Augsburg zur Geisel genommen um ihr tun durchzusetzen. Irgendwann reicht es, und die Müllabfuhr soll ihre Arbeit verrichten.
Für wie gefährlich halten Sie die Erdaufheizung und welche persönlichen und welche politischen Konsequenzen ziehen Sie daraus?
Raimund Kamm
...wenn ich etwas aus den letzten 40 Jahren gelernt habe, dann:
"Die Jugend" wird die Welt nicht retten und Falschparker wurden auf dem Fischmarkt immer sofort abgeschleppt.