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  3. Augsburg: Ruhegehalt mit 55: Zahlungen für Alt-OBs sorgen für Debatte

Augsburg
28.08.2020

Ruhegehalt mit 55: Zahlungen für Alt-OBs sorgen für Debatte

Oberbürgermeister Kurt Gribl übergab im Frühjahr den symbolischen Rathausschlüssel im Rathaus an seine Nachfolgerin Eva Weber.
Foto: Stadt Augsburg, Ruth Plössel

Plus Augsburgs Alt-OB Gribl hat mit 55 Anrecht auf ein Ruhegehalt. Debatten wollte die Stadt in nichtöffentlicher Sitzung verhindern. Das hat nicht geklappt.

Es war vorgesehen, das Thema unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu besprechen. Die Frage, wann ein Alt-OB in Augsburg künftig ein Anrecht auf Ruhestandsbezüge hat, stand auf der Tagesordnung des Ferienausschusses des Stadtrats, der am Donnerstagnachmittag tagte – aber nur auf der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil. Dass die Debatte schließlich doch öffentlich geführt wurde, lag an der AfD, die das so beantragt hatte. Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) sagte, es gebe tatsächlich keinen Grund, hinter verschlossenen Türen darüber zu reden. Auf den Tisch kam das Thema deshalb, weil es im Stadtrat ein Debatte um das Ruhegehalt von Alt-OB Kurt Gribl gegeben hatte.

Gribl, der Ende April aus dem OB-Amt ausgeschieden ist, wird an diesem Samstag 56 Jahre alt. Trotzdem hat er schon jetzt Anrecht auf ein Ruhegehalt. Roland Wegner, neu gewählter Stadtrat der V-Partei, hat das kritisiert. Er argumentierte, die Stadt könne wegen der knappen Kassen in Corona-Zeiten eine Reihe von wichtigen Stellen in der Verwaltung nicht besetzen. Da passe es nicht, dass die Stadt gleichzeitig dem Alt-OB ein Ruhegehalt zahle, obwohl sie das nicht müsse. Wegner berief sich auf das Gesetz über kommunale Wahlbeamte in Bayern. Darin heißt es, dass eine Kommune die Zahlung bis „längstens zur Vollendung des 62. Lebensjahres“ aussetzen kann, wenn sich der Beamte „ohne wichtigen Grund“ nicht zur Wiederwahl gestellt hat.

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Die Diskussion ist geschlossen.

28.08.2020

Der Umstand, dass ein freiwilliger Verzicht darauf, weiter als Oberbürgermeister für eine Kommune tätig zu sein, dazu führt, dass man im besten Lebensalter respektable Bezüge auf Kosten der Allgemeinheit bezieht, passt nicht mehr in die Zeit. Ein Übergangsgeld bezahlt für ein Jahr wäre für mein Dafürhalten die richtige Regelung.

Das soll die Verdienste von OB Griebl nicht schmälern. Und ja, Obs verdienen gar nicht sooo viel in Anbetracht dessen, was sie leisten (müssen). Das könnte man ja gerne auch ändern und verbessern.

Es ist aber schlecht, wenn es so wirkt, als ob man sich mit 12 Jahren intensiver Arbeit ein schönes Vorruhestandpolster verdienen könne.

Was wenn ein junger OB mit 48 keine Lust mehr hat, was zu tun bzw. gegen Arbeitsentgelt was zu tun? Zahlen wir diesem ‚Alt-OB‘ dann 14 Jahre lang Ruhegehalt bis die Grenze erreicht ist und er dann das eigentliche bekommt?

Anders herum kann der nun eingerichtete Automatismus dazu führen, dass eine angemessene Würdigung unterbleibt, weil sie entsprechende finanzielle Folgen hätte.

Wieder anders herum, könnte man mit der Bezeichnung ‚Alt‘-OB ja auch warten, bis jemand wirklich alt ist. ^^ Bis dahin ist er nur ein Ex-OB.

28.08.2020

Der "Alt- Bürgermeister" hat bin Zeiten, wo es Augsburg wirtschaftlich noch gut ging, die Verschuldung auf Rekordhöhe getrieben. Dafür bekommt er jetzt mit 56 mindestens das 20- Fache eines Durchschnittsrentres, der bis 65 gearbeitet hat. Daran darf man auf keinen Fall rütteln, um nicht die Glaubwürdigkeit mancher Dinge in Frage zu stellen.