Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Schuss vor Pizzeria: Polizei sucht zwei Frauen als Zeugen

Augsburg
05.07.2016

Schuss vor Pizzeria: Polizei sucht zwei Frauen als Zeugen

Polizeieinsatz am Donnerstag vor der L’Osteria in Kriegshaber.
Foto: Peter Fastl

In Augsburg hat ein Leibwächter vor einer Pizzeria einem Mann ins Bein geschossen. War es wirklich Notwehr? Die Polizei sucht zwei Zeuginnen.

War das wirklich Notwehr, was sich in der vorigen Woche vor der Pizzeria L’Osteria in Kriegshaber abgespielt hat? Ein privater Leibwächter, der von einem Immobilienunternehmer beauftragt war, hat dort einem 23-jährigen Mann während eines Handgemenges in den Oberschenkel geschossen. Der Personenschützer stuft seinen Schuss als Notwehr ein. Die Kripo ermittelt aber wegen gefährlicher Körperverletzung gegen den 50-Jährigen aus dem Raum Mönchengladbach. Sollte es bei diesem Vorwurf bleiben, dann steht sein Job auf dem Spiel.

Als Leibwächter hat der 50-Jährige einen sogenannten großen Waffenschein. Das bedeutet, er darf eine scharfe Schusswaffe zugriffsbereit bei sich tragen. Die Behörden sind streng bei der Vergabe dieser Lizenzen. Eine Vorstrafe sorgt dafür, dass man den Waffenschein verliert. Die Neun-Millimeter-Pistole des Leibwächters, mit der er am Donnerstagabend vor dem Augsburger Lokal geschossen hat, wurde von der Polizei sofort sichergestellt, weil sie ein Beweismittel ist.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

05.07.2016


Interessante Frage durchaus. Vor allem im Zusammenspiel von Notwehr (der Angriff auf den Personenschützer selbst durch den 23jährigen) und Nothilfe (der Auftraggeber des Personenschützers wurde vom 26jährigen geschlagen) .

Nothilfe zu leisten ist der Beruf eines Personenschützers. Dazu ist er ausgebildet, deswegen darf er eine Waffe tragen.

Man kann durchaus die Auffassung vertreten, ein ausgebildeter Personenschützer müsse sich eines Angriffs eines unbewaffneten Dritten auch ohne Schusswaffengebrauchs erwehren können.

Lässt er sich allerdings in eine Schlägerei verwickeln, kann er nicht mehr tun, was außerdem noch geboten ist und eben seine berufliche Aufgabe - nämlich den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf seinen Auftraggeber zu unterbinden.

Man darf gespannt sein, was der Staatsanwalt meint und ggf. dann das hohe Gericht.