
Sex im Bordell endet mit Vergewaltigung


Eine Prostituierte in Augsburg verspürte Schmerzen und wollte nicht mehr, doch der Freier machte weiter. Nun wurde ihm vor dem Amtsgericht der Prozess gemacht.
Auch in einem Bordell gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“. Ein Freier darf die bezahlte sexuelle Leistung einer Prostituierten nicht mit Gewalt durchsetzen. Ein Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Bernhard Kugler hatte sich jetzt mit einem solch ungewöhnlichen und eher seltenen Fall zu beschäftigen. Es verurteilte einen 20-Jährigen wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten auf Bewährung.
Angeklagter bekannte sich zur Tat
Der junge Afrikaner hatte im September 2017 eine Prostituierte, 41, in der Hasengasse besucht. Während des von dem Freier bezahlten Geschlechtsverkehrs hatte die Frau Schmerzen verspürt und den 20-Jährigen mit den Worten „Runter von mir“ aufgefordert, aufzuhören. Doch der Mann machte weiter, die Prostituierte wehrte sich, konnte sich aber der Situation nicht entziehen. Sie alarmierte danach die Polizei, die den jungen Mann festnehmen konnte. Der Afrikaner kam Ende September 2017 in Untersuchungshaft.
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