Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Augsburg: Stadträtin will einer Vierjährigen helfen – und wird vom Vater beschimpft

Augsburg
02.07.2019

Stadträtin will einer Vierjährigen helfen – und wird vom Vater beschimpft

Weil ein Vater seine vierjährige Tochter alleine warten ließ, rief die Augsburgerin Margarete Heinrich die Polizei
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Margarete Heinrich ist bestürzt nach einem Vorfall am Hauptbahnhof. Ein Vater hat seine Tochter alleine an einer viel befahrenen Straße stehen lassen.

Die Stadträtin Margarete Heinrich (54, SPD) sagt, sie sei eine starke Frau. Jahrelanger aktiver Dienst in der Feuerwehr, viele Kämpfe in der Lokalpolitik. Es gebe nicht so vieles, was sie aus der Fassung bringen könnte. Am Wochenende aber ist es passiert. Margarete Heinrich ist immer noch entsetzt darüber, dass ein Vater seine erst vier Jahre alte Tochter mindestens eine halbe Stunde lang allein gelassen hat. Mitten in der Stadt, an einer Straße mit viel Verkehr. Und dass sie, weil sie sich kümmerte, von dem Vater beleidigt und – wie sie es empfindet – von der Polizei nicht richtig ernst genommen worden ist.

Der Vorfall spielte sich am Samstagnachmittag ab, um kurz nach 15 Uhr. Margarete Heinrich war gerade mit dem Zug am Hauptbahnhof angekommen. Sie verließ den Bahnhof an der Pferseer Unterführung und ging um das Einkaufszentrum Helio-Center herum in Richtung Bahnhofstraße. Ihr fiel ein kleines Mädchen auf, das nach ihrem Papa rief und gegen eine verschlossene Seitentür des Helio-Centers klopfte. Die SPD-Stadträtin kümmerte sich um das Kind. Das Mädchen sagte, dass es auf seinen Papa warte, es sei vier Jahre alt. Das Kind stand neben einem Fahrrad mit Anhänger. In dem Hänger saß ein Hund.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

03.07.2019

Die Vorkommnisse und Verhaltensweise des Vaters und auch der Polizei, war ein sehr gutes Praxis-Beispiel wie es in unserer Gesellschaft zugeht. Es bleibt zu hoffen und zu wünschen, dass die empörte Frau Stadträtin Margarete Heinrich diese Erfahrung zum Anlass nimmt Vorschläge zu unterbreiten, damit unsere Gesellschaft nicht noch mehr verkommt.

02.07.2019

Frau Heinrich hat richtig gehandelt und verdient Anerkennung dafür.
Ich hätte nicht anders gehandelt.
Das Wort "Stadträtin" in der Überschrift hätte es seitens der AZ (Herr Heinzle) nicht gebraucht.
Impliziert es doch einen gewissen Hang zur Anbiederung.

02.07.2019

(edit/mod)

02.07.2019

Kompliment an Frau Heinrich! unter Umständen hat sie noch schlimmeres verhindert. Ein 4-jähriges Kind allein auf der Strasse stehen zu lassen, kann fatal ausgehen. Gerade wenn es sich Verlassen fühlt und unter umständen auf die Straße läuft. Die Polizei hätte auf alle Fälle die Personalien aufnehmen müssen, dies dauert nur wenige Zeit und war bestimmt nicht mit einem dringenden Einsatz zu entschuldigen. Befragungen hatte man zu einem späteren Zeitpunkt durchführen können. Hier war eindeutige die Aufsichts- und Fürsorgepflicht grob und vorsätzlich verletzt worden. Ganz zu schweigen von den Beleidigungen des Vaters gegenüber Frau Heinrichs!

02.07.2019

Falls es sich so abgespielt hat wie beschrieben, finde ich auch, dass Margarete Heinrich alles richtig gemacht hat.

Dass die Polizei keine Personalien aufgenommen hat, finde ich aber auch verständlich. Eine Straftat steht ja nicht im Raum.

01.07.2019

Vielleicht ist dieser Kontakt mit der Realität ein Denkansatz für die SPD, bevor sie das nächste mal über den „Kontrollstaat“, „Bürgerüberwachung“ schimpfen und noch laschere Polizeigesetze fordern.

Abgesehen von der politischen Sichtweise war der menschliche Einsatz und Civilcourage von Frau Heinrich äußerst lobenswert.
Der Vater gehört eindeutig vor ein reicht und das Jugendamt sollte sich mit den Fähigkeiten des Vaters befassen.

02.07.2019

Undank ist der Welt Lohn...

Und bitte realistisch, der juristisch einzig erfolgversprechende Hebel wäre eine Anzeige wegen Beleidigung gewesen. Aus einem Einzelergebnis wird sich kein Betreuungszyklus des Jugendamtes ableiten lassen.

02.07.2019

Wo gibt es denn bitteschön "lasche Polizeigesetze"? In Bayern ja nun ganz bestimmt nicht.