
Streit um Bordell: Gericht stärkt Stadt den Rücken

Die Stadt Augsburg hat zurecht die Baugenehmigung für ein Großbordell verweigert - dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden.
Im Lechhauser Industriegebiet wird kein Großbordell mit knapp 50 Prostituierten entstehen: Der Verwaltungsgerichtshof in München hat am Montag bekannt gegeben, dass der zuständige Senat die Klage des künftigen Bordellbetreibers abgewiesen hat. Somit wird es keine Baugenehmigung für die Umnutzung einer Industriehalle geben.
Das Gericht hatte in der Verhandlung vergangene Woche bereits angedeutet, dass es die Klage skeptisch sieht (). Die Frage, ob ein Bordell in einem Industriegebiet grundsätzlich zulässig ist, ließ das Gericht dabei offen. Zur Erklärung: In Gewerbegebieten sind Bordelle grundsätzlich erlaubt, was den speziellen Fall eines Industriegebiets betrifft, gibt es aber unterschiedliche Rechtsmeinungen. Die Stadt hatte geltend gemacht, dass sie für die Ansiedlung von Industriegebieten abgesehen von Lechhausen kaum noch Flächen zur Verfügung habe. Sollte dort ein Bordell entstehen, hätte es Localbahnanschluss, merkten Vertreter der Stadt vor Gericht an. Es sei offensichtlich, dass die dortigen Grundstücke nicht für Bordelle gedacht seien.
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