Teure Doping-Bestellung im Untergrundlabor
Ein Bodybuilder hat für 450 Euro Medikamente geordert, die die Muskeln wachsen lassen. Am Ende fällt die Strafe jedoch geringer aus, als zunächst gefordert
Unter dem hellblauen Hemd zeichnen sich deutlich die Erfolge des Angeklagten beim Muskelaufbau ab. Aber hat der 26-Jährige beim Bodybuilding auch zu unerlaubten Mitteln gegriffen? Zumindest für den angeklagten Fall kann ihm nur der Versuch des Dopings nachgewiesen werden, sodass er zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt wird.
Ja, er habe die ihm von der Staatsanwaltschaft vorgehaltenen Arzneien im April 2017 bestellt, bei einem sogenannten Untergrundlabor im Darknet. Und er habe dafür 450 Euro bezahlt. 450 Euro für Arzneien (Testosteron und Boldenon) für den Muskel- und Kraftaufbau im Sport, im Bodybuilding. Das ist prinzipiell auch gar nicht verboten, wenn man Maß hält. Strafbar würde es, wenn das erlaubte Maß – wie dem Angeklagten vorgehalten – um das 37-Fache überschritten wird. Deswegen hatte der 26-Jährige, der bei einer Sicherheitsfirma arbeitet, einen Strafbefehl über 3600 Euro erhalten. Aber: Über seinen Verteidiger Moritz Wahlster-Bode lässt der Angeklagte bestreiten, die Medikamente erhalten zu haben, und lässt Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Auch in der Hauptverhandlung vor Richterin Birgit Demeter bleibt er dabei: bestellt ja, aber nichts bekommen. In einem Rechtsgespräch versuchen Richterin Demeter, Staatsanwältin Ulrike Hahn-Oleownik und Verteidiger Wahlster-Bode eine verfahrensvereinfachende Absprache – vergeblich.
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