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  3. Augsburg: Tödliche Attacke am Kö: Sechs Verdächtige aus U-Haft entlassen

Augsburg
11.03.2020

Tödliche Attacke am Kö: Sechs Verdächtige aus U-Haft entlassen

Der tödliche Schlag am Königsplatz in Augsburg zieht weite juristische Kreise. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Haftbefehl gegen einen Verdächtigen aufzuheben ist.
Foto: AZ-Archiv

Nach dem tödlichen Schlag am Königsplatz gibt es nun eine erneute Wende. Das Bundesverfassungsgericht watscht das Oberlandesgericht ab. Was das bedeutet.

Nach dem tödlichen Schlag am Königsplatz im Dezember vergangenen Jahres gibt es nun eine neue Entwicklung. Der Augsburger Rechtsanwalt Felix Dimpfl, der einen der sieben verdächtigen Jugendlichen und jungen Männer vertritt, hatte beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Dimpfl, der einen 17-jährigen Augsburger verteidigt, sagte im Januar gegenüber unserer Redaktion, er hoffe, dass der Haftbefehl gegen seinen Mandanten aufgehoben wird. Nun hat das Bundesverfassungsgericht seiner Beschwerde stattgegeben, wie Dimpfl bestätigt. Der 17-Jährige wird nach Informationen unserer Zeitung noch am Mittwoch aus dem Gefängnis entlassen, ebenso wie fünf weitere Beschuldigte.

Tödliche Attacke am Königsplatz in Augsburg: Haftbefehl wird aufgehoben

Demnach ist ein Beschluss ergangen, dass das Oberlandesgerichtes München über den Haftbefehl gegen den 17-Jährigen neu entscheiden muss, da der Verdächtige in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt worden sei. Konkret bedeutet dies, dass der bisherige Haftbefehl gegen den Jugendlichen aufgehoben wird. "Der Beschluss des Oberlandesgerichts München wird aufgehoben, soweit hierdurch die Untersuchungshaft gegen den Beschwerdeführer angeordnet wurde", heißt es in der Entscheidung des Gerichtes. Dimpfl zeigte sich zufrieden über die Entscheidung der Kammer. Seinem Mandanten wird wie fünf weiteren Beschuldigten Beihilfe zum Totschlag vorgeworfen. Dimpfl hatte argumentiert, dass sein Mandant an keinerlei körperlicher Auseinandersetzung beteiligt gewesen sei und keine Beihilfehandlung erfolgt sei.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

12.03.2020

Was genau geschah wird erst bei der Gerichtsverhandlumg rauskommt. Wenn wie von einem Anwalt behauptet zwei aus der Gruppe mehrere Meter wegstanden, ist eine U-Haft überzogen. Inwieweit dies stimmt, wird ebenfalls das Verfahren zeigen.
Ich bin ehrlich gesagt von dem Fall in der Ulmer Strasse kurz danach mehr schockiert, wo ein Mann ohne Vorwarnung niedergeschlagen und auf dem bodenliegen Schläge und Tritte u.a. gegen den Kopf einstecken musste und nur schwer verletzt überlebt weil die Türsteher des nahe gelehenen Clubs eingegriffen haben.

12.03.2020

Frau Maja S.

wo bleibt die gebotene Aufklärung ?

Haben Sie nichts zu "liefern" ??

.

11.03.2020

Frau Maja S.,

lt. Ihrem Schachtelsatz hat sich das Opfer
aggressiv verhalten (oder habe ich das falsch
verstanden?).

Worauf stützen Sie diese Feststellung??

Ein Urteil kann es nicht sein - da noch nicht
ergangen.

Auf Presseberichte???

11.03.2020

Mag sein, dass der junge Mann total unschuldig war, mag sein, dass er die agressive Stimmung mit angeheizt hat, und wenn es nur verbal ist. Oder dass er dem Opfer den Fluchtweg versperrt hat. Das wird sich noch zeigen.
Falls sich herausstellt, dass er unschuldig ist, so wird er für die U- Haft entschädigt. Der heilsame Schock hilft ihm vielleicht im weiteren Leben, sich in der Zukunft bessere Freunde zu suchen.

11.03.2020

Sie basteln hier an einem Bild, das längst widerlegt wird. Warum tun Sie das? Was haben Sie davon? Weil man jemand nach einer Zigarette gefragt hat und nicht zuletzt auch aufgrund dessen aggressivem Verhalten die Situation eskalierte, wozu man aber überhaupt nichts beigetragen hat, ist es in Ihren Augen 'heilsam' mal ein paar Monate im Gefängnis zu sitzen. Prosit Mahlzeit. Hoffentlich verbockt nicht mal ein Freund von Ihnen was,

11.03.2020

@Maja S.: Sehe ich genauso! Aber der Mob möchte Ihn am liebsten hängen sehen...

11.03.2020

@Maya: Haben sie die Videos gesehen oder waren Sie vor Ort und können sich eine fundierte Meinung zum Tatgeschehen leisten?
@Stefan: Sie sollten sich schämen, so etwas zu schreiben.