Warum das Ja für den Christkindlesmarkt auf sich warten lässt
Plus Im Vorjahr fiel der Augsburger Christkindlesmarkt wegen Corona aus. Auch wenn die Zeit drängt, hält sich die Stadt mit einer Entscheidung für das Jahr 2021 zurück.
Nicht einmal mehr zwei Monate sind es noch, bis der Augsburger Christkindlesmarkt eröffnet. Doch es gibt weiterhin keine offizielle Bestätigung, dass die Großveranstaltung in diesem Jahr über die Bühne geht. Wegen der Corona-Pandemie fiel der Christkindlesmarkt im Vorjahr ersatzlos aus. Der in der Vorweihnachtszeit belebte und stark frequentierte Rathausplatz blieb verwaist. Ein solches Szenario mag sich in Augsburg für das Jahr 2021 niemand vorstellen. Dass es derzeit dennoch eher ruhig ist, was die konkreten Pläne für den Christkindlesmarkt anbelangt, mag überraschen. Nach Informationen unserer Redaktion will sich die Stadt Augsburg zeitlich nicht unter Druck setzen lassen. Dieses Vorgehen ist mit den Marktkaufleuten abgestimmt. Anfang Oktober könnte mehr Klarheit herrschen. Es wird dann zu entscheiden sein, ob der Christkindlesmarkt 2021 nicht nur stattfindet, sondern wie gewohnt am 24. Dezember endet. Wegen Corona gilt dieser Termin als besonders wackelig. Keine Diskussionen gibt es dagegen um den geplanten Starttermin am Montag, 22. November.
Christkindlesmarkt: Wirtschaftsreferent Hübschle lässt sich nicht festnageln
Die Zuständigkeit für den Christkindlesmarkt liegt im städtischen Marktamt. Wirtschaftsreferent Wolfgang Hübschle lässt sich nicht festnageln, ob die Großveranstaltung stattfindet. "Natürlich wollen wir den Christkindlesmarkt ausrichten. Wir brauchen ihn auch", sagt er gegenüber unserer Redaktion. Dass es gegenwärtig von ihm kein klares Bekenntnis gebe, hänge mit der Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Die Stadt Augsburg ist bei ihrer Entscheidung nicht frei. Sie muss sich an staatliche Vorgaben halten, unter welchen Auflagen Großveranstaltungen ermöglicht werden. Das bayerische Infektionsschutzgesetz wird immer wieder aktualisiert und auf aktuelle Corona-Entwicklungen angepasst. Das, was derzeit für Bayern gilt, endet in der jetzigen Form am 2. Oktober. Danach wird ein neues Gesetz verabschiedet. Hier dürften die Regelungen für Weihnachtsmärkte berücksichtigt sein.
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