Urteil in Augsburg: Dieselfahrer erhält den vollen Kaufpreis zurück
Ein VW-Kunde hat vor dem Augsburger Landgericht ein deutschlandweit einmaliges Urteil erstritten. VW soll ihm wegen den Kaufpreis ohne Abzug erstatten.
Schon sein erstes Auto war ein VW. Ein Käfer, orangefarben lackiert. Wolfgang Vogel sagt, er sei vier Jahrzehnte lang ein treuer Kunde des VW-Konzerns gewesen. Mitte 2012 entschied er sich wieder einmal für einen Volkswagen, einen Golf TDI 1.6. Doch als er später erfuhr, dass der Autohersteller in seinen Diesel eine Betrugssoftware eingebaut hatte, war er empört. Und sein Vertrauen in die Marke schwer beschädigt. Vogel hat deshalb beim Landgericht Augsburg gegen Volkswagen geklagt – und nun ein aufsehenerregendes Urteil erstritten.
Denn erstmals wurde der Konzern dazu verurteilt, einem Autokäufer den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten. Der Autokäufer kann demnach seinen Golf an Volkswagen zurückgeben. Im Gegenzug erhält er laut Urteil die 29 907,66 Euro zurück, die er vor sechs Jahren für den Wagen bezahlt hat. Und er bekommt auch noch Zinsen dazu.
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