Augsburger Urteil: VW muss Kunden erneut vollen Kaufpreis ersetzen
Exklusiv Wieder entscheidet ein Richter in Augsburg, dass der Konzern einem Kunden für einen Diesel den Originalpreis erstatten muss. Welche Chance Verbraucher haben.
Das Auto wurde 2011 zugelassen. Ein Golf Plus TDI 1.6, Dieselmotor, etwas mehr als 119.000 Kilometer auf dem Tacho. Kein ungewöhnliches Fahrzeug auf deutschen Straßen, aber nun Objekt eines aufsehenerregenden Gerichtsurteils.
Der Besitzer nämlich fühlte sich von VW betrogen, wegen der Manipulationssoftware, die der Autohersteller in dem Golf eingebaut hatte. Er klagte daher vor dem Landgericht Augsburg gegen den Konzern. Das Gericht urteilte im Dezember: VW muss dem Kunden den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten, 24.285,20 Euro, zusätzlich fallen Zinsen an. In ähnlich gelagerten Fällen entscheiden Gerichte oft, dass eine sogenannte „Nutzungsentschädigung“ vom Kaufpreis abgezogen wird. Das heißt: Abhängig von der Zahl der gefahrenen Kilometer entsteht eine Summe, die der Käufer trotz eines für ihn positiven Urteils eben nicht mehr zurückbekommt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Das ist doch alles Käse. Das geht jetzt von einer Instanz zur nächsten solange bis VW vom obersten Gericht recht bekommt.
Zum Schluss bleiben wir auf unseren unverkäuflichen Diesel sitzen und sind die besch.....