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Augsburg
01.11.2015

Betreiber zieht nach Absage für Glühweinstand vor Gericht

Die Standplätze auf dem Augsburger Christkindlesmarkt sind begehrt. Ein abgelehnter Bewerber hat nun vor Gericht einen Erfolg verbucht.
Foto: Anne Wall

Ein Bewerber erhielt bei der Platzvergabe auf dem Augsburger Christkindlesmarkt eine Ablehnung - und zog damit vor Gericht. Die Stadt muss den Antrag noch einmal prüfen.

Die Standplätze auf dem Christkindlesmarkt sind begehrt – vor allem mit Essen und Getränken kann man dort gute Umsätze machen. Deshalb gibt es immer wieder Ärger wegen der Vergabe der Plätze. Ein Betreiber eines Glühweinstandes, der für den Markt dieses Jahr eine Absage bekam, ist nun vor Gericht erfolgreich gegen die Entscheidung der Stadt vorgegangen. Das Verwaltungsgericht legte jetzt in einer Eilentscheidung fest, dass die Stadt den Antrag des Standbetreibers noch einmal prüfen muss.

Christkindlesmarkt in Augsburg: Mehr Interessenten als Plätze

Für den Christkindlesmarkt bewerben sich jedes Jahr weit mehr Interessenten, als es Plätze auf dem Rathausplatz und in den angrenzenden Straßen gibt. Die Stadt arbeitet bei der Standvergabe mit einem Punktesystem, bei dem zahlreiche Kriterien beachtet werden – etwa die Zuverlässigkeit des Betreibers, die Umweltfreundlichkeit oder die Qualität des Angebots. Bei einem Kriterium, der Standgröße, war die Punktevergabe aus Sicht des Verwaltungsgerichts nicht transparent genug. Deshalb muss sich die Stadt jetzt erneut mit der Bewerbung des Glühwein-Verkäufers beschäftigen. Eine Garantie, dass die Stadt ihn für den Markt zulassen muss, ist das allerdings nicht.

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