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Betretungsverbot: Darf man Schläger aus der Stadt aussperren?

Kommentar Von Stefan Krog
04.10.2019

Wenn die Stadt Straftätern verbietet, bestimmte Orte zu besuchen, ist das eine weit greifende Maßnahme. Es gibt aber Fälle, die solche Verbote rechtfertigen.

Dass die Stadt nach jahrelangen öffentlichen Diskussionen über ein Innenstadt-Betretungsverbot für Partyschläger die Maßnahme still und leise umsetzt, ist verwunderlich. Will man präventiv handeln und ein Signal setzen, ist es sinnvoll, mögliche Täter möglichst früh darüber zu informieren, was ihnen zusätzlich zu einem Urteil vor dem Strafgericht blühen kann.

Die Zurückhaltung von Stadt und Polizei dürfte ihre Gründe gehabt haben. Vor Jahren gab es einen ähnlichen Vorstoß mit dem Ziel, dass Gastronomen bei notorischen Schlägern lokalübergreifend Hausverbote verhängen. Die Idee stand rechtlich auf anderen Füßen, ging aber in eine ähnliche Richtung. Sie erwies sich nicht als praktikabel.

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