Betrugsmasche im Online-Handel: Paketzusteller bestellte für sich
Ein Paketbote ließ sich unter falschen Namen und Adressen Waren im Wert von über 5000 Euro kommen – für seine kranken Kinder. Warum er gerade noch einer Haftstrafe entging.
In den letzten Jahren ist es bundesweit zu einem kontinuierlichen Anstieg der Zahlen von Bestellbetruges gekommen – eine Entwicklung, die parallel zum Boom bei den Online-Versandhändlern zu sehen ist.. Möglicherweise werden solche Betrügereien – meist Bestellungen mit falschen Namen, Adressen und Unterschriften – in einigen Fällen sogar auch bandenmäßig organisiert. Die Augsburger Kriminalpolizei ermittelt derzeit gegen mehrere Tatverdächtige. Angeblich soll es sich bei ihnen um Rumänen handeln, die als selbstständige Fahrer für ein großes Logistikunternehmen arbeiten und „nebenher“ eigene unerlaubte Geschäfte abwickeln. Polizeisprecher Michael Jakob wollte sich zu Zahl und Verfahrensstand am Dienstag wegen der noch laufenden Ermittlungen allerdings noch nicht konkreter zu den Fällen äußern.
Dass Bestellbetrug kein Einzelfall ist, hat diese Woche bereits ein Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht gezeigt: Ein Paketzusteller ist dabei offenkundig knapp einer Haftstrafe entgangen. Der 38-Jährige hatte mit Nachnamen und Adresse von Menschen, deren Wohnorte auf seinen regelmäßigen Routen als Paketfahrer lagen, immer wieder bei einem bestimmten Versandhändler eingekauft: Kleidung, Schuhe, Kinderspielzeug, Windeln – alles im Gesamtwert von über 5000 Euro. Trafen die Pakete zur Auslieferung bei ihm ein, bestätigte der Zusteller deren Auslieferung an den Kunden mit gefälschter Unterschrift. Und behielt die Waren bei sich. Es dauerte, wie im Prozess deutlich wurde, erstaunliche drei Jahre, bis die raffinierte Masche des 38-Jährigen aufflog. Immer wieder hatten sich Bürger bei der Polizei in Augsburg und vor allem Landkreis Aichach-Friedberg gemeldet, weil ihnen der Versandhändler wegen der ausbleibenden Bezahlung der Rechnung mit rechtlichen Schritten drohte. Erst da wurde offensichtlich, dass jemand im Namen der Betroffenen Waren bestellt hatte.
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