Betrunkene Polizisten attackieren Flüchtling: Haftstrafe
Polizisten haben bei einem Ausflug nach Augsburg einen Asylbewerber beleidigt und angegriffen. Einem der Beamten droht jetzt das Gefängnis. So lief der Prozess.
Ibrahim A.* 25, ein dunkelhäutiger Flüchtling aus dem Senegal, saß an jenem späten Abend des 21. September 2016 still vor einem Becher Tee im Imbissrestaurant McDonalds am Königsplatz. Da kam eine Gruppe von fünf Männern und einer Frau an seinen Tisch. Einige, sichtlich alkoholisiert, setzten sich ungefragt zu ihm, unterhielten sich laut. Weil der Afrikaner für den Rest der Gruppe nicht Platz machte, kam es zum Streit. Ein 43-Jähriger aus der Gruppe drückte dem Flüchtling einen angebissenen „Hamburger“ ins Gesicht und rief „Black man, go home“. Wenig später wurde der 25-Jährige vor dem Lokal noch weiter attackiert. Die beschämenden Szenen, die eher an eine Attacke rassistischer Hooligans erinnern, sorgten beim Eintreffen der Polizei für eine äußerst unangenehme Überraschung: Bei der Gruppe handelte es sich um Polizeikollegen aus Giengen an der Brenz in Baden-Württemberg.
Die B-Schicht der Inspektion befand sich auf einer sogenannten „Gemeinschaftsveranstaltung“, also einem feucht-fröhlichem Ausflug, in der Fuggerstadt. Für zwei der Beamten hat die Attacke auf den Flüchtling nun schwerwiegende Folgen: Strafrichter Baptist Michale verurteilte den Haupttäter, 43, einen Polizeioberkommissar, wegen Beleidigung und mehrerer Körperverletzungsdelikte zu einer Gefängnisstrafe von 14 Monaten - ohne Bewährung. Wird der Schuldspruch rechtskräftig, wird der Polizist automatisch aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Ein zweiter Ordnungshüter, 40, muss wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung eine Geldstrafe von 14.400 Euro (240 Tagessätze zu je 60 Euro) bezahlen und wäre damit auch vorbestraft. Gegen beide Polizisten laufen außerdem dienstrechtliche Disziplinarmaßnahmen.
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Die Deutsche Justiz . Denen haben wir es mal so richtig gezeigt . Von wegen Kuscheljustiz . 14000 Euro . 1.5 Jahre Knast ohne Bewährung und das ganze Leben versaut . Wir können auch anders . Ja das könnt Ihr . Mir ist schlecht .
Ich würde mir wünschen, das solch harte Urteile auch gegen die Flüchtlinge verhängt werden, die Polizeibeamte beleidigen, schlagen und bespucken. Aber wie man beim Mörder von Sussane sieht, können diese Gruppen machen was sie wollen und sie werden nicht inhaftiert.
Für Polizisten gelten zu Recht strengere Maßstäbe.
Außerdem hätte der Angeklagte durch echtes Geständnis eine Bewährung erhalten können. Er hat sich aber entschieden weiter zu verschleiern. Das ist dann sein Problem.
Diejenigen Zeugen, die sich so auffällig nicht erinnern wollen, die hätte ich ebenfalls belangt.
Wie sagt der Bundesinnenminister: Null Tolerant für Straftäter, das gilt erst Recht, wenn es sich bei den Straftätern um Polizisten handelt, die den Respekt und das Vertrauen der Bürger einfordern.
Das Gericht hat richtig entschieden,ein Polizeibeamter der sich so benimt hat seinen Beruf verfehlt. Wenn dieser Polizeibeamte schon keine Flüchtligen möchte,so hat er nicht das Recht seinen Beruf als Polizeibeamter zu missbrauchen. Ich hätte diesen Polizeibeamten nicht zu einer Gefägnissstrafe verurteilt,sondern ich hätte ihn für ein Jahr in ein Flüchtlingsland geschickt wo er ein Jahr lang ohne Geld hätte arbeiten müssen. Vielleicht hätte er dann sehen können warum diese Menschen ihr Land verlassen.