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Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

Polizisten haben bei einem Ausflug nach Augsburg am Königsplatz einen Asylbewerber attackiert. Jetzt standen die Beamten erneut vor Gericht.

Prozess in Augsburg
27.03.2019

Betrunkene Polizisten greifen Flüchtling an - und dürfen Job wohl behalten

Bei einem Ausflug nach Augsburg greifen betrunkene Polizisten aus Giengen einen Flüchtling an. Ein Beamter muss fast ins Gefängnis. Nun gibt ihm das Gericht aber eine Chance.

Es sollte ein feucht-fröhlicher Ausflug nach Augsburg sein. Polizisten aus dem baden-württembergischen Giengen an der Brenz feierten am 21. September 2016 in der Stadt. Sie besichtigten hier eine Brauerei, danach zogen sie durch Bars und Kneipen. Für zwei Beamte hatte der Ausflug aber gravierende Folgen. Weil sie nachts am Königsplatz einen Asylbewerber offensichtlich grundlos angegriffen haben, landeten sie vor Gericht. Einem der Beamten – ein 43-jähriger Oberkommissar – drohte wegen des Übergriff auch der Rauswurf. Nun kann er aber darauf hoffen, dass er seinen Job behält.

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Der Konflikt zwischen den Polizisten und dem damals 25-jährigen Flüchtling aus Senegal begann in der Filiale der Fast-Food-Kette Mc Donald’s am Kö. Fünf Polizisten setzten sich an einen Tisch, an dem bereits der Asylbewerber saß. Der 43-Jährige rempelte den dunkelhäutigen Mann offenbar grundlos an und sagte zu ihm: „Black man go home.“ Was übersetzt heißt: „Schwarzer Mann, geh’ nach Hause.“ Zudem drückte der Kommissar dem Mann einen Hamburger gegen den Kopf. 

Als der Flüchtling deshalb das Lokal verließ, rannte der 43-Jährige ihm hinterher und versuchte, ihm ein Plastik-Tablett gegen den Kopf zu schlagen. Draußen mischte sich dann auch noch ein 41-jähriger Kollege des Oberkommissars ein. Er hielt den Flüchtling zeitweise fest. Währenddessen schlug der Oberkommissar dem Asylbewerber mit der Faust gegen den Kopf und trat ihm gegen den Oberschenkel. Danach verfolgten beide Polizisten den Flüchtling und versuchten dabei, ihm so von hinten in die Beine zu treten, dass er stürzt. Allerdings gelang ihnen das nicht.

Übergriff in Augsburg: Erst hatten die Polizisten die Vorwürfe nur teilweise eingeräumt

In einem ersten Prozess vor dem Amtsgericht hatten beide Polizisten die Taten nur teilweise eingeräumt. Der 43-Jährige sprach von einem Missverständnis, als er den Senegalesen in dem Burger-Lokal gefragt habe, ob an seinem Tisch noch Platz sei. Der Flüchtling sei deshalb aufgesprungen und habe sich vor ihm aufgebaut. Das Gericht glaubte ihm seine Erklärungen aber nicht. Der Oberkommissar wurde deshalb in erster Instanz zu einer Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Damit wäre der Vater von drei Kindern nicht nur ins Gefängnis gekommen, er wäre auch automatisch aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden.

Gegen dieses Urteil wehrte sich der Oberkommissar, er ging in Berufung. Nun, in der Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht, gab sich der Polizist deutlich reumütiger. Dieses Mal räumte er alle Vorwürfe der Anklage ein. Er sei vorher auch nicht von dem Senegalesen provoziert worden, so der Beamte. „Mein Verhalten war inakzeptabel und durch nichts zu entschuldigen“, sagte er. Er habe, vermutlich auch durch den vielen Alkohol, komplett die Selbstbeherrschung verloren. Im ersten Prozess war bekannt geworden, dass der Beamte im Internet auf Facebook ein AfD-Plakat weiterverbreitet hatte, das sich gegen die Bundeskanzlerin und gegen Flüchtlinge richtete. Ein generelles Problem mit Asylbewerbern habe er aber nicht, versicherte der Mann.

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Nach dem Geständnis war der Prozess schnell beendet. Die Zeugen aus der Tatnacht mussten nicht mehr gehört werden. Das ersparte auch den Kollegen des Polizisten eine erneute Aussage. Im ersten Prozess war aufgefallen, dass die Schichtkollegen, die beim Ausflug dabei waren, alle nicht viel gesehen und mitbekommen haben wollten. Die Staatsanwältin sprach von „auffälligen Erinnerungslücken“.

Attacke am Kö: Nun fiel das Urteil wegen der Geständnisse deutlich milder aus

Wegen des Geständnisses fiel das Urteil für den Kommissar nun vor dem Landgericht auch deutlich milder aus. Mit elf Monaten auf Bewährung liegt die Strafe nun gerade noch unter der Grenze von zwölf Monaten, ab der ein Beamter automatisch seinen Job verliert. Nun muss der 43-Jährige zwar immer noch mit einem Disziplinarverfahren rechnen, an dessen Ende auch weiterhin eine Entlassung stehen kann. Das Gericht räumte ihm mit dem Urteil aber die Chance ein, dass er bei der Polizei bleiben kann. Der Oberkommissar war seit dem Zwischenfall auf dem Königsplatz vom Dienst suspendiert. Das neue Urteil nahm der Beamte sichtlich erleichtert auf. Seine Verteidigerin Nicole Lehmbruck erklärte dann auch sofort, dass er das Urteil annimmt. Auch Staatsanwältin Birgit Milzarek kündigte an, gegen das Urteil nicht mehr vorzugehen.

Der zweite an dem Übergriff beteiligte Beamte ist in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Weil der 41-jährige Polizeihauptmeister nun aber auch ein umfassenderes Geständnis ablegte, reduzierte das Gericht die Strafe für ihn auf 9000 Euro. Er wollte das Urteil im Gerichtssaal allerdings noch nicht akzeptieren. Sein Anwalt hatte eine noch deutlich niedrigere Geldstrafe beantragt.

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