Betrunkene Polizisten griffen Flüchtling an: Wie geht es mit ihnen weiter?
Zwei Polizisten haben bei einem Ausflug in Augsburg einen Flüchtling angegriffen. Nach dem Urteil muss nun die Ulmer Polizei entscheiden, ob die Beamten im Dienst bleiben.
Die beiden Polizisten, die bei einem Ausflug nach Augsburg einen Asylbewerber beleidigt und angegriffen haben, werden vermutlich bei der Polizei bleiben können. Die Beamten sind am Dienstag vom Landgericht verurteilt worden. Als Haupttäter erhielt ein 43-jähriger Oberkommissar eine elfmonatige Bewährungsstrafe. Damit liegt die Strafe unter der Grenze von zwölf Monaten, ab der ein Beamter automatisch entlassen wird. Nicole Lehmbruck, die Anwältin des 43-Jährigen, sagte auf Anfrage, ihr Mandant müsse zwar noch das polizeiinterne Disziplinarverfahren abwarten. Die Signale seien bisher aber „positiv“.
Der Oberkommissar und sein 41-jähriger Kollege gehörten zur B-Schicht des Reviers im baden-württembergischen Giengen an der Brenz. Bei dem Ausflug nach Augsburg im September 2016 floss reichlich Alkohol. Ein Gutachter schätzt, dass die Männer wohl um die zwei Promille Alkohol im Blut hatten, als sie den Flüchtling aus dem Senegal offensichtlich grundlos angegriffen. Es folgten Szenen einer Hetzjagd: Sie beleidigten und verfolgten ihn, der 43-Jährige schlug ihm mit der Faust gegen den Kopf und trat ihm gegen den Oberschenkel.
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