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  3. Augsburg: Bewährung für Vergewaltiger: Wie kann das sein?

Augsburg
12.10.2017

Bewährung für Vergewaltiger: Wie kann das sein?

Ist die Bewährungsstrafe gerecht?
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbolbild)

Ein Mann vergeht sich an an einer Frau und erpresst sie mit einem Video von der Tat. Trotzdem gibt ihm das Gericht eine Chance. Warum das Opfer mit dem Urteil einverstanden ist.

Er hat eine Frau, eine Asylbewerberin aus Afghanistan, gedemütigt und vergewaltigt. Er hat gefilmt, wie die Frau weint, während er sich an ihr vergeht. Und er hat damit gedroht, das Sex-Video ihren Verwandten in Afghanistan zu schicken. Dort gilt eine Vergewaltigung als eine Beschmutzung der Familienehre. Im Extremfall droht den Opfern deshalb sogar der „Ehrenmord“. Trotz dieses Verbrechens verzichtet das Gericht darauf, den Täter ins Gefängnis zu schicken. Der Angeklagte erhält – wenn auch ganz knapp – noch eine Bewährungsstrafe. Ist das gerecht?

Das Urteil des Augsburger Amtsgerichts, über das unsere Redaktion in der vorigen Woche berichtet hat, löste empörte Reaktionen aus. Viele können nicht verstehen, dass ein Vergewaltiger auf Bewährung frei bleiben darf. Sie halten die Strafe für deutlich zu mild. Von einem „Skandalurteil“ ist die Rede. Im Internet schreibt ein Leser: „Das Urteil ist ein Hohn für das Opfer.“ Auf den ersten Blick wirke eine Bewährungsstrafe tatsächlich unangemessen, sagt die erfahrene Augsburger Opferanwältin Marion Zech. Sie hat schon viele Frauen vor Gericht vertreten, die Opfer eines Sexualstraftäters geworden sind. Marion Zech sagt aber auch: „Jeder Fall ist anders. Man muss ihn sehr genau anschauen, um einschätzen zu können, ob ein Urteil passt oder nicht.“ Gerade bei Sexualstraftaten sei ein wichtiger Punkt, ob das Opfer mit dem Urteil einverstanden ist.

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Die Diskussion ist geschlossen.

12.10.2017

Man vergleiche diese Strafe mal mit dem Urteil über Linus Förster. Da gab es auch ein Geständnis.

13.10.2017

Ja, natürlich fällt gerade durch das nahezu zeitgleich gefällte Urteil gegen Förster die Diskrepanz auf. Auch er gestand, auch er versuchte zunächst die Opfer zu einer anderen Aussage zu überreden, auch er sorgte für finanzielle Entschädigung, auch er saß lange in Untersuchungshaft.

Bei ihm wird wohl die Summe der Taten (kam noch Besitz von Kinderpornographie dazu und die Nötigung und leichte Körperverletzung im Gerangel um seinen Speicherchip dazu, wobei es mal interessant wäre, zu wissen, ob man sich der Abnahme seines Eigentums nicht widersetzen darf - die Dame hätte ja auch die Polizei rufen können) und der lange Zeitraum über den er gesetzwidrig handelte, zu seinen Ungunsten ausgeschlagen haben.

Allerdings empfinde ich persönlich die schwerstwiegende und damit auch mit der höchsten Strafandrohung versehene Straftat aus dem Spektrum der Vergewaltigung nach § 177 StGB im Fall Förster (Missbrauch widerstandsunfähiger Personen) für nicht annähernd so gravierend wie die Vergewaltigung der Afghanin.

Erpressung, die Todesangst auslösen soll, rohe körperliche Gewalt haben doch viel gravierende Auswirkungen auf ein Opfer als eine Tat an die sie sich vllt. nicht mal erinnern konnten, die erst durch die Filmaufnahmen entlarvt worden sind.

Man verstehe mich nicht falsch. Ich will das nicht verharmlosen oder gar entschuldigen. Runterzuspielen und zu entschuldigen gibt es da nichts. Aber bewerten kann man und mir als Frau wäre es im Falle mir würde etwas derartiges zustoßen aber schon bedeutend lieber, es wäre ein Missbrauch während ich unter der Einwirkung von Schlafmittel oder Medikamenten stünde - als es würde mich jemand bedrohen und sich dann mit Gewalt nehmen, was er will. Auch würde es für mich einen gravierenden Unterschied ausmachen, ob es sich bei der Person, die mein Vertrauen so missbraucht, um eine handelt mit der ich in einer Beziehung stehe und der ich das, was sie sich ohne meine Einwilligung genommen hat, schon ab und an gerne gewährte.

Das sind Kriterien, die, wenn man die beiden Fälle nebeneinander stellt, eben nicht erklärbar machen, warum der eine den Gerichtssaal als mit einer Bewährungsstrafe belegter aber immerhin freier Mann verlassen kann und gegen den anderen knapp an die vier Jahre Haft verhängt wurde, wobei das der Staatsanwaltschaft ja noch nicht genug war.

12.10.2017

Zwei Aspekte werden hier (auch von der Opferanwältin) dafür angeführt, dass das Urteil auf Bewährung in diesem Falle angemessen sei:

Zum einen, dass der Täter gestanden habe und dem Opfer damit eine (weitere!) Aussage erspart blieb

Zum anderen, dass das Opfer die Strafe als ausreichend empfinde.


Besonders in diesem Fall, in dem es vom Täter selbst erstelltes Filmmaterial zur Tat gibt, das auch als Erpressungsmaterial eine Rolle spielte, ist es völlig unverständlich, warum man die Afghanin (viermal!) auch noch unter Beisein von Männern aussagen ließ. Da fehlt mir jegliches Verständnis. Schade, dass Frau Zeck als Opferanwältin dagegen offenbar nichts einzuwenden hat. Wie unsensibel, wie beschämend gerade für eine Frau aus einem so archaischen und frauenfeindlichen Kulturkreis.

Genau das ist es, warum immer noch viele Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe (ein schönes Beispiel ist auch die gerade bekanntwerdende Affäre Weinstein in Amerika) von Frauen nicht angezeigt werden. Weil sie Sorge haben, dass ihnen nicht geglaubt wird und weil sie sich schämen und die Traumatisierung immer neu erleben und sie sich das ersparen wollen.

Und so stellt man dem Täter ein mildes Urteil in Aussicht, wenn er geständig ist. Super. Jedem Vergewaltiger dürfte inzwischen klar sein (und er wird auch von einem RA entsprechend belehrt werden), dass er am Anfang mal alles abstreiten muss, um – weil ja davon ausgegangen werden kann, dass die Opfer lieber nicht vor Gericht aussagen – mittels einer Verfahrensabsprache eine geringere Strafe auszuhandeln.

Was ursprünglich mal als hilfreich und vorteilhaft für die Opfer erachtet wurde, verkehrt sich so leider ins Gegenteil. OHNE Zusage einer Vergünstigung kein Tätergeständnis. So sieht es doch immer öfter aus. Weil den Frauen wichtig ist, dass sie nicht der Lüge bezichtigt werden, drum stimmen sie zu, willigen sie ein. Aber ist das wirklich RECHT? Die Richter, die sich mit einem Geständnis leichter tun, weil der Fall dann nicht besonders ausführlich begründet werden muss, weil mit einem Rechtsmittel nicht zu rechnen ist, gehen gerne diesen Weg. Geständnis, Opfer zufrieden, was will man mehr? Nur die rachedürstige Öffentlichkeit geifert etwas von Skandal.

Wieso brauchte es hier VIER Vernehmungen? Es gab ein Video. Und warum wurden die Befragungen nicht durch Frauen und ggf. einem Dolmetscher durchgeführt, bitte? Dass die Frau eine Falschanschuldigung erhebt ist relativ unwahrscheinlich. Richtig wäre, dem Täter bei Vorliegen von so schweren Indizien vor Augen zu halten, dass OHNE Geständnis eine deutlich höhere Gefängnisstrafe zu erwarten sei.

Der zweite Aspekt sei, dass das Opfer durch das Urteil den Eindruck habe, dass ihm Genugtuung widerfahre. Sicher ein nicht unwichtiger, aber m.E. kein ausschlaggebender. Es gibt regelmäßig Opfer, die den Täter überhaupt nicht bestraft sehen wollten – so es ein Angehöriger oder naher Bekannter ist. Da haben sich Opfer und Täter oft schon versöhnt bis es vor Gericht geht und alle würden den Fall am Liebsten unter den Teppich kehren. Geht natürlich nicht und das ist auch richtig so. Im Fall der Afghanin, die in ihrem Kulturkreis quasi gar keine Rechte hat, froh ist, wenn ihr irgendjemand glaubt und nichts als ihre Ruhe möchte, ist es nicht verwunderlich, wenn sie mit dem zufrieden ist, was das Gericht für ihre ‚Genugtuung‘ auszuhandeln bereit war. Doch darauf allein kann es nicht ankommen. Das Urteil ergeht in Deutschland, es wird in Deutschland im Namen des Volkes gesprochen und die Außenwirkung ist einfach fatal. Es war rohe Gewalt im Spiel, es war Erpressung im Spiel ein Ausnutzenwollen von Todesangst. Das ist nicht nur mal ein eben ‚passiertes – wie nennt es der Artikel so mildernd ‚Vergehen‘ an einer Frau. So konnte man das Tun von Förster bewerten, den man aber ganz anders bestrafte. Nein, auch dieser Erklärungsversuch lässt das Urteil nicht verständlicher und schon gar nicht gerechter erscheinen. Vielmehr muss man den Eindruck haben, Frauen aus einem islamischen Land blieben weitgehend ungeschützt vor einer gerechten Strafverfolgung.