Als es in Augsburg noch 98 Brauereien gab
Das nahrhafte Getränk hatte in der Stadt einen guten Ruf. Seine Herstellung wurde bereits 1156 kontrolliert. Warum das bayerische Reinheitsgebot von 1516 nicht für die Reichsstadt galt
Mit der Landesausstellung „Bier in Bayern“ wird im ehemaligen Kloster Aldersbach in Niederbayern vom 29. April bis zum 30. Oktober 2016 das Jubiläum „500 Jahre bayerisches Reinheitsgebot“ begangen. Anno 1516 schrieben drei Bayern-Herzöge vor, dass zur Bierherstellung nur Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden dürfen. Dass dies längst nicht mehr stimmt, zeigt der Blick in das derzeit in Deutschland maßgebliche vorläufige Biergesetz und in die Bierverordnung („Bier-VO“).
Die „Bier-VO“ listet über 60 Bierroh-, Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffe auf, die im Brauprozess verwendet werden dürfen und deshalb im Bier enthalten sein können. Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat fehlt. Dafür gibt es zwar einen Grenzwert im Trinkwasser, aber nicht im Bier. Spuren von Glyphosat konnten jüngst in 14 deutschen Bieren nachgewiesen werden. Ein Bericht darüber war sarkastisch „Glyphosat und Malz – Gott erhalt’s!“ betitelt.
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