
Prozess in Augsburg
Blutbad in Gögginger Asylheim: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Nabi S. hatte mit einem Messer im Gögginger Flüchtlingsheim ein Blutbad angerichtet. Gibt es im Mordprozess gegen den Afghanen die höchstmögliche Strafe? Der Verteidiger sieht es anders.
Nach einem Blutbad in einem Augsburger Flüchtlingsheim hat die Staatsanwaltschaft für den 30-jährigen Nabi S. eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes gefordert. Zudem verlangte der Staatsanwalt in dem Prozess vor dem Augsburger Landgericht am Montag die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, sodass voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren die Gefängnisstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Der Angeklagte, ein afghanischer Staatsangehöriger, hatte in dem Verfahren ein Teilgeständnis abgelegt und zugegeben, seinem 15 Jahre alten Schwager den Hals durchgeschnitten zu haben. Vier weitere Angehörige seiner Ehefrau, die sich getrennt hatte, hatte der Mann ebenfalls mit dem Messer verletzt. Der Angeklagte sagte aber aus, dass er von dem Jugendlichen angegriffen worden sei.
Mann starb in Asylheim in Göggingen: Verteidiger wertet Angriff als Notwehr
Der Verteidiger wertete daher die Tötung des 15-Jährigen in seinem Plädoyer als Notwehr. Die weiteren Taten seien jeweils als gefährliche Körperverletzung zu sehen, einen Tötungsvorsatz gebe es nicht. Ein konkretes Strafmaß verlangte der Anwalt des Angeklagten nicht. Das Gericht will das Urteil am 2. März verkünden.

Nach Ansicht von Staatsanwalt Michael Nißl hat der Angeklagte seine Ehefrau ein Jahrzehnt lang misshandelt und wie eine Leibeigene behandelt. Als sich die Frau trennte, habe er sich an der Familie seiner Ex-Partnerin gerächt. Der Mann, der lange im Iran lebte, ist nach Ansicht des Anklägers sogar nur deswegen nach Deutschland gekommen, weil ihn hier nur eine Haftstrafe von zehn bis 15 Jahren statt einer Todesstrafe erwarte. Nißl bescheinigte dem Mann eine "menschenverachtende Kälte".
Ursprünglich war der 30-Jährige wegen Mordes und vierfachen versuchten Mordes angeklagt. Nach der Hauptverhandlung bewertete der Staatsanwalt die Messerangriffe auf die Familienmitglieder der Ehefrau jedoch nur noch als Mord, versuchten Mord, versuchten Totschlag und in zwei Fällen als gefährliche Körperverletzung. (dpa/AZ)
Lesen Sie auch:
- Mord in Göggingen: Wenn verletzte Ehre fatale Folgen hat
- Mord in Gögginger Asylheim: Zeugen durchleben im Prozess erneut Albtraum
Sie haben nicht die Berechtigung zu kommentieren. Bitte beachten Sie, dass Sie als Einzelperson angemeldet sein müssen, um kommentieren zu können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an moderator@augsburger-allgemeine.de.
Um kommentieren zu können, gehen Sie bitte auf "Mein Konto" und ergänzen Sie in Ihren persönlichen Daten Vor- und Nachname.
Bitte melden Sie sich an, um mit zu diskutieren.
"Der Angeklagte sagte aber aus, dass er von dem Jugendlichen angegriffen worden sei."
Edit für den Rechtsanwalt ??
Wo ist da Notwehr? Ich hoffe er kommt nie wieder in Freiheit! Auch wegen der Misshandlungen an seiner Frau....