"Bordellkönig" Hermann Müller muss nicht mehr ins Gefängnis
In diesem Rotlicht-Prozess ging es ums Geld: Hermann Müller, als Chef der Bordellkette "Pascha" bekannt geworden wurde jetzt als Steuerhinterzieher verurteilt.
Der einstige „Bordellkönig“ fährt standesgemäß mit einem dicken Geländewagen vor. Hermann Müller, 66, wirkt entspannt, als er am Mittwochvormittag vor dem Café Freud in der Gögginger Straße sitzt. Das Café liegt direkt gegenüber dem Strafjustizzentrum. Es ist ein Treffpunkt für Juristen, Angeklagte und Zaungäste in Strafverfahren. Müller wartet auf das Urteil, das an diesem Mittwoch von der 11. Strafkammer des Landgerichts über ihn gesprochen wird. Das für ihn Wichtigste weiß er aber schon vorher: Er muss nicht mehr ins Gefängnis.
In dem Prozess gegen Hermann Müller ging es nicht um die Frage, wie die Prostituierten in seiner Bordellkette „Pascha“ behandelt worden sind. Es ging alleine ums Geld. Die Staatsanwaltschaft warf dem Rotlicht-Unternehmer vor, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben. In einem ersten Urteil im Jahr 2017 wurde er deshalb zu einer Haftstrafe von fast vier Jahren verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof rügte Verfahrensfehler und hob das Urteil auf. In der Neuauflage des Verfahrens ist Hermann Müller nun günstiger davon gekommen. Die Richter verurteilten ihn zwar erneut wegen Steuerhinterziehung – nun aber zu zwei Jahren und acht Monaten. Weil er schon fast zwei Jahre in Untersuchungshaft abgesessen hat, bleibt ihm ein erneuter Gang ins Gefängnis erspart.
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