Bordellkönig "Pascha" Müller könnte bald freikommen
Der Bundesgerichtshof hat das Augsburger Urteil gegen den Puffbetreiber Hermann Müller aufgehoben. Warum der Fall neu aufgerollt werden muss.
Er machte sich einen Namen als "Bordellkönig", betrieb Rotlicht-Etablissements und Klubs in München, Salzburg, Köln und auch Augsburg. Vor knapp einem Jahr verurteilte das Augsburger Landgericht den Geschäftsmann Hermann Müller schließlich zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Er soll in seinen Bordellen Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben.
Nun hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Augsburger Urteil gegen den 66-Jährigen aufgehoben, weil das hiesige Landgericht Müllers Verteidigern in einem speziellen Fall eines rechtlichen Hinweises nicht ausreichend Zeit eingeräumt hat, ihren Mandanten darauf vorzubereiten. Der Fall muss also neu aufgerollt werden und Müller, in der Szene auch "Pascha" genannt, könnte bald wieder freikommen.
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