Corona-Party im Schrebergarten kommt in Augsburg vor Gericht
Plus Ein Hausherr sollte als „Veranstalter einer Versammlung“ 5000 Euro Bußgeld zahlen. Das Gericht sagt: Es war nur eine private Feier. So wirkt sich das auf die Strafe aus.
Bei dieser Schrebergarten-Party war einiges im Busch - im wahrsten Sinne des Wortes. Mitte April, auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie, saßen an einem Biertisch in einem Garten in Haunstetten mutmaßlich sechs junge Leute fröhlich beisammen, entfachten ein schönes Lagerfeuer und ließen sich Bier aus Pappbechern schmecken. Die Corona-Party im Freien war natürlich illegal, ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen nach dem Bayerischen Infektionsschutzgesetz. Kurz vor Mitternacht tauchte die Polizei auf, von einer Anwohnerin informiert. Was dann geschah, war skurril und führte letztlich zu einer Gerichtsverhandlung.
Mindestens vier bis heute unbekannte Partygäste stoben eiligst auseinander, als die Polizei kam, und flüchteten über die angrenzenden Felder. Zwei Männer blieben zurück – der Hausherr, 21, und ein 22-Jähriger, der gerade beim Pinkeln war, als die Funkstreife der Inspektion Süd am "Tatort" eintraf. Er saß kauernd hinter einem Busch. Und behauptete vor den Beamten, das Sitzen hinter einem Busch sei durchaus ein triftiger Grund zum Verlassen der Wohnung im Sinne der Corona-Verordnung. Eine wohl ziemlich kuriose Rechtfertigung.
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