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  3. Corona-Regeln in Augsburg: Maßnahmen am 1.9.21 - Inzidenz über 100

Augsburg
01.09.2021

Inzidenz über 100: Diese Corona-Regeln gelten in Augsburg

In Augsburg liegt die Inzidenz seit drei Tagen in Folge über 100. Deshalb gelten seit Dienstag strengere Corona-Regeln.
Foto: Silvio Wyszengrad

Sie haben bei den Corona-Regeln den Überblick verloren? Hier erklären wir, welche Maßnahmen in Augsburg gelten, nachdem die Inzidenz seit Tagen über 100 liegt.

Im Stadtgebiet Augsburg lag drei Tage in Folge die Corona-Inzidenz über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Erstmals seit Mitte Mai knackte der Wert damit wieder die 100er-Marke. Seit Dienstag, 31. August, gelten nun verschärfte Corona-Regeln. Die meisten Corona-Regeln in Bayern richten sich jedoch nach dem Inzidenzwert von 35 und greifen bereits seit Wochen. Die 100er-Marke bringt nur wenige weitere Einschränkungen für den Alltag mit sich. Ab dem 2. September gelten neue Corona-Regeln in Bayern.

Inzidenz über 100: Diese Corona-Regeln gelten in Augsburg

  • Kirche: Bei einer Inzidenz über 100 ist das Singen im Gottesdienst nicht mehr erlaubt.
  • Schule: Ab einer Inzidenz von 100 müssten die Schülerinnen und Schüler wieder in den Wechselunterricht. In Bayern sind noch Sommerferien, sodass die verschärften Regeln keine Folgen haben. Zudem ist abzuwarten, in welcher Form der Freistaat Bayern demnächst die Corona-Regeln für die Schulen ändert. Ministerpräsident Markus Söder will nach seinen jüngsten Aussagen die Schulen offenhalten. Homeschooling soll es im neuen Schuljahr nicht geben.

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  • Kinderbetreuung: Die Einrichtungen bleiben weiterhin im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet. Das heißt, Kitas dürfen nur öffnen, wenn die Betreuung in festen Gruppen stattfindet.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Kundinnen und Kunden müssen laut Friseurinnung immer eine FFP2-Maske tragen, Friseure, Kosmetikerinnen und Fußpfleger bis zur Inzidenz von 100 mindestens eine medizinische Maske, ab 100 ebenfalls eine FFP2-Maske. Ab einer Inzidenz von 35 müssen die Kundinnen und Kunden für Dienstleistungen in geschlossenen Räumen ein negatives Testergebnis vorlegen.
  • Universitätsklinikum: Für Patientinnen und Patienten, die sich ambulant behandeln lassen, gilt nun die 3G-Regel. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss also einen negativen Corona-Test vorweisen können. Dies hat das Krankenhaus am Freitag mitgeteilt.

Diese bisherigen Corona-Maßnahmen gelten weiterhin in Augsburg

  • Private Treffen: Bei einer Inzidenz über 50 dürfen sich bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen dabei genauso wenig mit wie Geimpfte und Genesene.
  • Testpflicht/3G-Regel: Alle, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich ab einer Inzidenz von 35 testen lassen, wenn sie öffentliche Veranstaltungen, Innenräume der Gastronomie, Krankenhausbesuche, Indoor-Sportstätten, Dienstleistungsangebote sowie Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen und Kultureinrichtungen besuchen.

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  • Testarten: Gültige Testarten sind PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder weitere Tests aus dem Spektrum der Nukleinsäure-Amplifikations-Technik-Tests (NAT-Tests). Diese Tests dürfen bei Vorlage höchstens 48 Stunden alt sein. Auch 24 Stunden alte POC-Antigentest-Ergebnisse sind zulässig. Antigen-Selbsttest reichen aus, solange sie nicht älter als 24 Stunden sind und unter Aufsicht vorgenommenen wurden. Kinder unter sechs Jahren müssen sich nicht testen.
  • Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt weiterhin für alle. In Bus und Bahn sowie in Geschäften müssen FFP2-Masken oder Masken mit vergleichbaren Standards wie KN95 getragen werden.
  • Gastronomie: Lokale dürfen Essen und Getränke zwischen fünf und ein Uhr anbieten. Außerdem gilt für die Innenräume ab dem Inzidenzwert von 35 unabhängig von der Zahl der Haushalte an einem Tisch eine Testpflicht.

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Die Diskussion ist geschlossen.

30.08.2021

Prima. Da spare ich mir eine Menge Geld. Restaurants, Friseure, Fußpflege ... (obwohl ich alles dürfte - aber ich mag nicht).