Corona-Soforthilfe: Freispruch für Augsburger DJ deutet Politikversagen an
Plus Ein Barkeeper und DJ aus Augsburg steht wegen angeblichen Subventionsbetrugs im Rahmen der Corona-Soforthilfe vor Gericht. Sein Freispruch zeigt auf, wie die Politik anfangs geschlampt hat.
Amtsrichter Markus Eberhard steht auf und verkündet "im Namen des Volkes" das Urteil: Freispruch. Der Angeklagte Stefan F. (Name geändert), der kurz zuvor noch mit emotional zitternder Stimme sein "letztes Wort" gesprochen hat, ist sichtlich erleichtert. Weil er sich im Zuge der Corona-Soforthilfe 5000 Euro Staatsgeld erschlichen haben soll, war gegen ihn wegen Subventionsbetrugs ein Strafbefehl über 4500 Euro (150 Tagessätze zu je 30 Euro) erlassen worden, der nach dem Urteil nun null und nichtig ist. Der Freispruch ist eine kleine juristische Sensation.
Denn Stefan F., 31, Barkeeper auf der Partymeile Maxstraße und Event-Manager einer Ein-Mann-Firma, profitiert von dem anfangs rechtlich völlig unausgegorenen Corona-Hilfsprogramm, das der Staat Hals über Kopf im März 2020 aufgelegt hat, um akut vor allem in Not geratene kleine Firmen und Selbstständige im ersten Lockdown zu unterstützen.
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