Darf man die eigene Brotzeit im Biergarten essen?
In einem echten Biergarten darf man seine Speisen mitbringen. Augsburger Wirte erzählen, ob das bei ihnen möglich ist, und berichten auch von ungewöhnlichen Fällen.
Sommer, Sonne, Bier – Biergärten haben in Bayern eine über 200 Jahre lange Tradition. Doch Biergarten ist nicht gleich Biergarten. Was einst unter dem Begriff der „Biergartenrevolution“ für Schlagzeilen sorgte, hat bis heute Bestand: die Bayerische Biergartenverordnung. Diese war im Jahr 1999 eingeführt worden, um die Wünsche der Biergartenfreunde und die der Anwohner unter einen Hut zu bringen.
Jochen Deiring, Geschäftsführer des Bezirks Schwaben beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband, sagt: „Es geht im Endeffekt darum, dass Biergärten durch die Verordnung ein bisschen länger aufhaben dürfen.“ In dieser Verordnung sei genau festgelegt, wann ein Biergarten unter die Verordnung fällt und wann nicht. Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung seien vor allem zwei Merkmale: Zum einen muss ein Biergarten einen Gartencharakter haben. Zum anderen – und das wissen nur die wenigsten – darf man seine eigene Brotzeit mitnehmen und im Biergarten kostenlos verzehren. Es ist ein Relikt aus den Anfängen der Biergartenkultur, als die Gärten vor allem des Bieres wegen eröffnet wurden. „Erst wenn ein Biergarten diese Merkmale erfüllt, ist er ein Biergarten im Sinne der Biergartenverordnung“, erklärt Deiring.
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Die Diskussion ist geschlossen.
In der Praxis ist das mit dem Brotzeit mitbringen eher eine Münchener als eine bayerische Tradition. Irgendwie schade, denn für die Biegartenbesucher*innen ist das natürlich toll.
Außer dem genannten Lokalen habe ich die Erfahrung gemacht, dass es im Parkbiergarten, im Zeughaus-Biergarten und in Wellenburg erlaubt ist, seine Brotzeit mitzubringen. Auch in der Kälberhalle gibt es einen großen Bereich mit ungedeckten Bierbänken. In vielen anderen ist es aber nicht üblich (Thing-Biergarten, Thorbräukeller, Freibank).