Den Holocaust verharmlost: AfD-Politiker verurteilt
Ein 60-jähriger Mann trug beim AfD-Bundesparteitag in Augsburg ein Plakat bei sich, das die Verfolgung der Juden verharmlost. Warum der Richter seinen Interpretationen nicht folgt
Er stellte sich vor dem Amtsgericht in Augsburg als Opfer dar. Seit seinem Eintritt in die AfD sieht sich ein 60-jähriger Lokalpolitiker aus Nordrhein-Westfalen immer mehr Gewalt ausgesetzt. Er werde angepöbelt, bespuckt und getreten. Um sich dagegen zu wehren, habe er ein Schild gebastelt, es abfotografiert, auf Twitter geteilt und beim AfD-Bundesparteitag im vergangenen Jahr in Augsburg hochgehalten - darauf stand: „Hetze in Deutschland“. Darunter zeigte das Plakat einen gelben Davidstern mit der Aufschrift „Jude“ und verwies auf die Herrschaft des Nationalsozialismus in Deutschland. Daneben waren das AfD-Logo und die Zeitangabe „2013 bis ?“ zu sehen. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung gegen den 60-Jährigen erwirkt. Der legte allerdings Einspruch ein und stand nun wegen Volksverhetzung vor dem Amtsgericht in Augsburg. Dem Lokalpolitiker wurde vorgeworfen, die Verfolgung der Juden während der Zeit des Nationalsozialismus zu verharmlosen, indem die Stimmung gegen die AfD mit dem Holocaust an den Juden verglichen werde.
„Hätte ich da ein Gummibärchen draufmachen sollen?“, fragte der aufgebrachte Angeklagte während der Gerichtsverhandlung am Freitag. Er schnaubte und übergab an seinen Anwalt, Moritz Bode aus Augsburg. „Mein Mandant ist emotional“, tat Bode die Äußerung des Lokalpolitikers ab und versuchte, ihn vor Richter Julian Mertes zu erklären. „Ihm geht es nicht darum, den Holocaust zu verharmlosen“, sagt Bode. Er wolle lediglich darauf aufmerksam machen, dass er seine Meinung nicht frei äußern könne, seit er Mitglied der AfD sei. Sein Mandant wirkte wenig einsichtig und legte nach: „Ich kann mir vorstellen, wie sich Juden gefühlt haben“.
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