Die Bewohner der "Wilden Siedlung" müssen ausziehen
Plus Das Gericht weist die Klage der Siedler gegen die Stadt ab. In einem Jahr müssen die Bewohner die Koffer packen – außer, sie ziehen in die nächste Instanz.
Die Bewohner der „Wilden Siedlung“ am Rand von Lechhausen müssen in absehbarer Zeit ihre Koffer packen. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. Das Gericht wies die Klage von neun Siedlern ab, die weiter in der Bauwagensiedlung leben möchten. Diese war vor 15 Jahren als alternatives Wohnprojekt ohne Baugenehmigung errichtet worden. Vor einem Jahr untersagte die Stadt per Bescheid die Wohnnutzung des Areals an der Derchinger Straße.
Wie es nun weitergeht, ist offen. Sobald das Urteil des Verwaltungsgerichts rechtskräftig wird, läuft eine einjährige Frist der Stadt, in der die Bewohner ausziehen müssen. Die Kläger haben aber die Möglichkeit, in Berufung vor den Verwaltungsgerichtshof zu ziehen – entscheiden sie sich dafür, haben sie noch einmal Aufschub, bis es dort zu einem Urteil kommt. Noch sei über das Einlegen einer Berufung nicht entschieden, so Sven Gröbmüller, der Anwalt der Siedler, im Anschluss an das Urteil.
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Die Diskussion ist geschlossen.
So was von typisch für eine CDU regierte Stadt...
Mit der CDU gibt es keine Slums - gut so ;-)
Noch mal ohne Spaß:
Hier wird weiterhin unter dem verklärenden Begriff "alternative Wohnform" ein prekärer Standard vorgestellt. Für mich ist nicht vorstellbar, dass die damalige Regenbogenregierung Wohnformen ohne fließend Wasser und Abwasser fördern wollte.