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Augsburg
10.04.2020

Die Trauernden in der Corona-Zeit nicht vergessen

In Zeiten des Coronavirus braucht man selbst für Bestattungen eine Ausnahmegenehmigung.
Foto: Jakob Stadler (Symbol)

Nicht alle Hinterbliebenen können sich in diesen Tagen am Grab von einem Verstorbenen verabschieden. Umso wichtiger ist es, die Trauernden nicht zu vergessen.

Die Corona-Krise wirft nicht nur einen Schatten auf das Leben. Die Pandemie hat Auswirkungen bis über den Tod hinaus. Nicht alle Hinterbliebenen können sich in diesen Tagen am Grab von einem Verstorbenen verabschieden. Nur die engsten Familienmitglieder sind bei einer Beerdigung zugelassen – und davon maximal 15. Nun kann man sagen, dass sich alle Menschen derzeit einschränken müssen. Hier allerdings trifft es Trauernde, die sich sowieso schon meist in einem emotionalen Ausnahmezustand befinden. Für sie sind die Corona-Regelungen besonders bitter. Denn gerade für die Trauerverarbeitung sind Rituale, wie gemeinsam den Rosenkranz beten, wichtig.

Getrauert wird in der Corona-Zeit anders als sonst

Für viele gehört auch das Abschiednehmen im großen Kreis am Grab dazu. Dass etwa in Reden des Verstorbenen gedacht wird, dass vielleicht musiziert wird. Das sind Rituale, die Trauernden in der schweren Zeit helfen, Verluste zu verarbeiten. Besonders hart trifft es Hinterbliebene, die alleine leben und derzeit keinen Besuch empfangen sollen, die nicht in den Arm genommen und getröstet werden können. Beistand zum Anfassen ist in diesen Tagen nicht erlaubt, wenn er nicht im eigenen Hausstand erfolgt. Das ist schlimm. Letztendlich aber kann jeder für sich entscheiden, wie er mit Trauernden innerhalb einer Familie oder im Freundeskreis umgeht. Man sollte sie nur nicht vergessen.

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