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  3. Auktionshaus Rehm: Die erste Versteigerung nach dem Teppich-Urteil

Auktionshaus Rehm
03.02.2012

Die erste Versteigerung nach dem Teppich-Urteil

Georg Rehm vor einem Gemälde der anstehenden Auktion – einer um 1700 im Umkreis des Jean Baptist Martin geschaffenen Schlossansicht mit höfischer Gesellschaft (Taxe 3500 Euro).
Foto: hks

Auktionator Georg Rehm spricht über die Stimmung bei der ersten Versteigerung seines Hauses nachdem ein Gericht eine Klage auf 350000 Euro Schadensersatz abwies.

Am 27. Januar hat das Landgericht Augsburg eine Schadenersatzklage in Höhe von 350000 Euro gegen das Auktionshaus Georg Rehm abgewiesen, da man „an einen regionalen Universalversteigerer keine überhöhten Anforderungen stellen“ dürfe.

Es ging um einen Perserteppich (Kerman, 17. Jahrhundert), den Rehm für die Einlieferin, eine Erbin aus dem Raum Starnberg, auf 900 Euro geschätzt und im Oktober 2009 für 19700 Euro versteigert hatte. Ein halbes Jahr später wurde er bei Christie’s in London für 7,2 Millionen Euro als damit „teuerster Teppich der Welt“ weiterverkauft. Ob die abgewiesene Klägerin in die Berufung geht, ist noch offen. Doch für Rehm („Ich bin Auktionator mit Leib und Seele“) steht jetzt die erste Versteigerung nach dem Urteilsspruch als Saisonstart 2012 im Vordergrund.

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