Diese Regeln gelten in den Augsburger Fahrradstraßen
Plus Vier Straßen in Augsburg sind vor allem für Fahrradfahrer da. Nicht jeder Verkehrsteilnehmer kennt die Regeln. Die Polizei klärt auf.
Mit der Umwidmung der Konrad-Adenauer-Allee zur Fahrradstraße gibt es inzwischen vier dieser Straßen in Augsburg. Bis es so weit war, hat es lange gedauert: Die erste Fahrradstraße wurde 2001 auf der Verbindung zwischen Haunstetter Straße und Zoo, der Frisch- und Prof.-Steinbacher-Straße sowie dem Dr.-Ziegenspeck-Weg eingerichtet. Doch noch immer, fast 20 Jahre später, fragen sich viele, welche Regeln dort eigentlich herrschen.
Laut einem Sprecher der Polizei komme es auch in Fahrradstraßen immer wieder zu Unfällen. Vor allem geht es dabei um Sachschäden, weil Vorrangregeln missachtet werden. In Fahrradstraßen gelten etwas andere Regeln als in anderen Straßen. So dürfen Radfahrer in Fahrradstraßen nebeneinander fahren. Das ist ihnen normalerweise nur erlaubt, wenn sie dadurch Überholvorgänge nicht behindern oder in einem Pulk ab 16 Fahrradfahrern unterwegs sind. Es gilt weiterhin das Rechtsfahrgebot. Außerdem darf der Radverkehr in Fahrradstraßen weder gefährdet noch behindert werden. Autofahrer müssen also, sofern nötig, ihre Geschwindigkeit auch auf unter 30 Stundenkilometer reduzieren.
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