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Dürfen hier neue Wohnungen entstehen?

Kommentar Von Stefan Krog
14.07.2018

Nächste Woche diskutieren die Stadträte über ein Baugebiet in Bergheim. Viel brisanter sind ähnliche Pläne zwischen Wellenburg und Radegundis. Im Regierungsbündnis kündigt sich Ärger an.

Nach mehr als sechs Jahren Streit zwischen Anwohnern, Naturschützern und Grundeigentümern zeichnet sich kommende Woche eine Entscheidung in der Frage ab, ob es am Ortsrand von Bergheim neue Wohnbebauung geben soll oder nicht: Im Bauausschuss werden die Stadträte entscheiden, ob auf einer Wiese in Bergheim am Rande der Westlichen Wälder gebaut werden darf oder nicht. Baureferent Gerd Merkle hat sich in einer Vorlage an die Stadträte klar positioniert – das Baugebiet westlich von „Am Fuggerschloß“ soll nicht kommen. Offen ist freilich, wie die Stadträte im Ausschuss – darunter zwei aus Bergheim – das Thema mehrheitlich sehen.

Bei dem Thema geht es um mehr als die Frage, wie mit den relativ überschaubaren 1,3 Hektar umzugehen ist. Die Überlegung der Eigentümer, dort ihren Kindern das Bauen zu ermöglichen, ist nachvollziehbar, zumal Bergheim an anderer Stelle („Am Langen Berg“) ja auch in Richtung Wald wächst. Bergheim besteht nicht nur aus historischer Substanz entlang der Hauptstraßen, sondern ist in den vergangenen 30 Jahren durch Neubauten gewachsen. Andererseits sind die Argumente des Naturschutzes, dass an den Rändern irgendwann Schluss sein muss, auch nicht von der Hand zu weisen, zumal im Ortskern noch freie Flächen bestehen.

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Die Diskussion ist geschlossen.

14.07.2018

Wie wäre die Situation, wenn Inningen und Bergheim nicht eingemeindet worden wären?

Da tut man sich mit dem Spruch „Innen- vor Außenentwicklung“ nicht mehr so leicht, wie in einer Großgemeinde aus dem dicht besiedelten Stadtkern heraus.

>> Sollten Unterschriften gesammelt werden zeitgleich zum bayerischen Volksbegehren gegen Flächenverbrauch ... <<

Na und? Tatsache ist, dass nur ein verschwindend geringer Teil der bayerischen Bürger (48.225) für das Volksbegehren unterschrieben hat. Selbst wenn der Verfassungsgerichtshof das Begehren noch für zulässig erachten sollte, werden die Initiatoren ihre wenig konsistente Position aus radikaler Flächenschonung und zeitgleichem Bevölkerungszuwachs kaum überzeugend vermitteln können.