Ein Ernstfall gibt dem Tiefbauamt recht
Gehwegparken in der Schützenstraße ist jetzt nicht mehr erlaubt. Löschfahrzeuge und Rettungswagen kommen wieder durch und konnten jüngst bei einem Brand rechtzeitig Hilfe leisten
Des einen extremer Ärger, beschert es Helmut Deibler Freude und Erleichterung. Er wohnt in der Oberhauser Schützenstraße und lobt das Tiefbauamt für seine Entscheidung, das einmal erlaubte Gehwegparken dort wieder zu unterbinden. Wie er sagt, hat sich die Neuregelung jüngst bei einem Ernstfall sogar schon bewährt.
Wegen eines Brandes in einer Dachgeschosswohnung in der nahen Inneren Uferstraße, habe ein Löschzug der Berufsfeuerwehr anrücken müssen und können. Wie er beobachtete, war es außerdem möglich, den Rettungswagen des Roten Kreuzes im Mündungsbereich abzustellen, um eine schnelle Erstversorgung zu gewährleisten. Das Einbiegen des BRK-Sankas sei nach der vorhergehenden Regelung mit halbseitigem Gehwegparken noch nicht möglich gewesen. Dankbar ist Helmut Deibler dafür, dass jetzt ein Feuerwehrlöschzug samt Drehleiterwagen einbiegen und zum Brandherd vordringen kann.
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