Ein Kopfstoß mit schlimmen Folgen
Als zwei Männer an der Haltestelle Wertachbrücke aufeinander treffen, wird einer schwer verletzt. Ein 20-Jährige räumt einen Kopfstoß ein. Doch was war der Auslöser?
Angriff oder Abwehr? Wie war das mit einem kurzen, aber heftigen Kopfstoß an jenem Sonntagabend im März an der Straßenbahnhaltestelle Wertachbrücke ( Streit zwischen Männern endet mit Schädelbruch ) ? Das hatte das Jugendschöffengericht des Augsburger Amtsgerichts zu klären. Ein 20-jähriger Angeklagter wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil er für gefährliche Verletzungen gegenüber seinem 40-jährigen Kontrahenten verantwortlich ist.
Ja, es habe diesen Kopfstoß gegeben, räumt der Angeklagte, Auszubildender und afghanischer Staatsbürger, vor Richterin Ortrun Jelinek und ihren Schöffen ein. Aber warum? Weil er sich vom 40-jährigen Geschädigten angegriffen und in die Enge getrieben gefühlt habe, sagt der Angeklagte. Um einer Auseinandersetzung im Dunkel des Wertachufers mit dem Geschädigten und seinen vermuteten vier oder fünf Begleitern zu entgehen, habe er zugestoßen. Der 40-jährige Palästinenser jedenfalls fiel, an der Stirn getroffen, vom Bahnsteig rückwärts auf den Asphalt. Er schlug mit dem Kopf auf, dabei erlitt er einen Schädelbruch und Hirnblutungen. Wochenlange Krankenhaus- und Klinikaufenthalte waren die Folge. Selbst noch in der Klinik habe der Geschädigte zeitweise fixiert werden müssen, da er laut Anklageschrift „zu Realitätsverkennung“ geneigt habe.
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